Sozialticket im VRR
kommt zum November
Sozialticket als Pilotprojekt - Evaluation in 2012
erforderlich
Gelsenkirchen, 19. Juli 2011
Zum 01. November 2011 können Anspruchsberechtigte im
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) ein Sozialticket für 29,90 Euro erwerben.
Diese Entscheidung ist heute vom VRR-Verwaltungsrat
in Essen in geheimer Abstimmung getroffen worden. Die Entscheidung basiert auf
den Ergebnissen des schlichtenden Grundvertrags-ausschusses
aus der vergangenen Woche. Im Rahmen eines Pilotprojektes bis zum 31.12.2012
wird das Ticket als Monatsticket im Gültigkeitsbereich der Preisstufe A
angeboten. Auf Basis eines Ticket1000 hat das Sozialticket folgende weitere
Merkmale: kostenfreie Mitnahme von maximal drei Kindern bis 14 Jahren nach 19
Uhr sowie an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen. Ein ZusatzTicket
zum regulären Preis ermöglicht die Erweiterung des Geltungsraumes.
„Bei den Diskussionen um die Einführung eines Tickets für
Geringverdiener standen insbesondere die zu erwartenden Mindereinnahmen im
Focus“, erklärt VRR-Vorstand Klaus Vorgang. „Deshalb
erfolgt die Einführung vorerst im Rahmen eines Pilotprojektes, welches unter Beteiligung
eines Wirtschaftsprüfers nach einem Jahr überprüft werden soll“, so Vorgang
weiter. „Durch die Einführung des Tickets kann es bei den VRR-Verkehrsunternehmen
zu Mindereinnahmen in Höhe von bis zu elf Millionen Euro pro Jahr kommen und
dabei sind die vom Land NRW zugesagten Unterstützungen bereits eingerechnet“,
erklärt Vorgang weiter.
Zusätzlich wurde daher eine Freiwilligkeit vereinbart. So
haben sich alle politischen Vertreter bereits im Grundvertragsausschuss bereit
erklärt, sicher zu stellen, dass den Verkehrsunternehmen Ausgleichsleistungen
für sogenannte gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen
gewährt werden. Sofern Aufgabenträger für ihre Gebietskörperschaft die
Übernahme der Ausgleichsleistungen nicht gewährleisten können, wollen oder aus anderen
Gründen die Einführung des SozialTickets nicht
wünschen, müssen sie dieses bis zum 30.09.2011 dem Verbund mitteilen.
Zum Erwerb berechtigt ist mindestens der in den Richtlinien SozialTicket 2011 des Landes NRW benannte Personenkreis,
d.h. Bezieher nachstehend benannten Leistungen:
1. ALG II oder
Sozialgeld nach SGB II
2. Leistungen nach
SGB XII
3. Hilfe zum
Lebensunterhalt nach Bundesversorgungsgesetz BVG
4. Leistungen nach
dem Asylbewerberleistungsgesetz
Darüber hinaus Bezieher folgender Leistungen:
1. Wirtschaftliche
Leistungen vom Jugendamt für junge Erwachsene
2. Wohngeld nach
dem Wohngeldgesetz WoGG
Der Nachweis zur Berechtigung erfolgt durch die JobCenter und städtischen Ämter der Gebietskörperschaften. Diesbezügliche Abstimmungen und Vereinbarungen werden kurzfristig durch den VRR eingeleitet.
http://www.vrr.de/de/global/presse/archiv/pressemitteilungen_2011/01615/index.html