Zu früh gefahren – Haftstrafe
7. Juni 2011 - 19:59 Uhr wz
Wiederholungstäter kommt mit Bewährung davon.
Düsseldorf. Auf den ersten Blick ein schier unglaubliches
Urteil. Weil der Mann 50 Minuten zu früh in den Bus der Linie 836 gestiegen
ist, soll er für zwei Monate hinter Gitter. Gegen dieses Urteil legte der
45-Jährige jetzt Berufung ein.
Im März 2010 ist der Ein-Euro-Jobber um 8.10 Uhr in den Bus gestiegen und
gleich in eine Kontrolle getappt. Er zeigte sein Ticket 1000. Doch gilt dieses
erst ab 9 Uhr in der Früh. Das nötige Zusatzticket (drei Euro) konnte er nicht
vorweisen. An sich ein Delikt, bei dem Kontrolleure auch mal ein Auge
zudrücken. Doch bei dem 45-Jährigen war dieses nicht mehr möglich. Erst einen
Monat zuvor wurde er beim zu frühen Fahren erwischt.
Haftstrafe auf Bewährung wegen "Schwarzfahren" - der 45-Jährige
möchte zukünftig Roller fahren.
Der Mann hat insgesamt 22 Vorstrafen, neun davon wegen Schwarzfahrens. Immer
wurde er zu Bewährungs- und Geldstrafen verurteilt. Doch das Kontingent war
ausgereizt, das Amtsgericht verurteilte ihn zu einer zweimonatigen Haftstrafe.
Für den Mann ein Schock: „Ich hatte es einfach vergessen“, sagt er. Doch so
recht glauben will ihm das niemand. „Ich mache das nicht mehr. Ich fahre jetzt
Roller.“
Für die Staatsanwaltschaft stand das Urteil fest. „Es muss mal Schluss
sein.“ Die Anwältin des Angeklagten wies auf die für ihren Mandanten zum ersten
Mal in seinem Leben günstige Arbeitslage hin.
„Er hat Aussicht auf einen festen Job als Hausmeister bei der Stadt.“ Die
Chance dürfe man dem Hartz IV-Empfänger nicht
verbauen. Die Strafe wurde auf Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit ist
jedoch mit fünf Jahren ungewöhnlich lang. Zusätzlich muss er monatlich zehn
Euro in die Staatskasse einzahlen.
http://www.wz-newsline.de/lokales/duesseldorf/zu-frueh-gefahren-haftstrafe-1.679961