PM Bo 59 01.10.12 |
DGB: Neues „Sozialticket“ bleibt ein Flop
Heute hat der
VRR-Verwaltungsrat im Essener Rathaus beschlossen, dass das Sozialticket zum 1.
Januar 2013 im gesamten VRR-Gebiet in den Regeltarif übernommen wird. Für das
Jahr 2013 wird der Preis in Höhe von 29,90 Euro beibehalten. Dies gilt für alle
kreisfreien Städte und Kreise im VRR. Der Geltungsbereich des Tickets in den
Kreisen wird auf eine kreisweite Gültigkeit ausgeweitet.
Der
VRR-Verwaltungsrat hat damit auf die geringe Nutzerzahl reagiert. Die
Nutzerquote lag bei wenigen Prozent.
Die
Initiativen für ein Sozialticket haben von Anfang an die Konditionen
kritisiert. Das Ticket sein zu teuer und der Geltungsbereich zu klein.
„Nach den Erfahrungen der Probephase hätte
ich ein anderes Ergebnis erwartet. Zumindest erkennt der Verwaltungsrat an,
dass ei Kundengruppen gibt die er bisher nicht erreicht hat. Für arme Menschen
bleibt das Ticket aber zu teuer und rechnet sich für die Betroffenen nur selten,“
so DGB Regionsvorsitzender Michael Hermund.
Als
Reverenzgröße wird der Betrag für Mobilität angenommen, den die Bundesregierung
im Hartz IV Regelsatz vorsieht. Dieser beträgt aktuell 22,78 €.
Das
„VRR-SozialTicket“ ermöglicht nur eine kostenfreie Mitnahme von maximal 3
Kindern bis zu 14 Jahren nach 19:00 Uhr sowie ganztägig an den Wochenenden und
gesetzlichen Feiertagen.
Mit dieser
Regelung weicht das „VRR-Sozialticket“ von den Leistungen anderer Tickets
(Bärenticket, Ticket1000, Ticket2000) ab und diskriminiere damit den
Benutzerkreis. Mit anderen, ebenfalls subventionierten Tickets sei die Mitnahme
von mindestens einer Person über 14 Jahre möglich. Es können mit solchen
Tickets sogar bis zu fünf Personen mitfahren.
„Das ist mit dem Sozialticket nicht möglich.
Insgesamt werden diese Umstände
weiterhin dazu führen, dass die Nutzerquote gering bleiben wird und das „VRR-Sozialticket“
ein Flop bleibt. Da hilft es auch
nicht es in Mobilitätsticket umzubenennen,“ meint Hermund
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