PM Bo  59

01.10.12

DGB: Neues „Sozialticket“ bleibt ein Flop

 

 

Heute hat der VRR-Verwaltungsrat im Essener Rathaus beschlossen, dass das Sozialticket zum 1. Januar 2013 im gesamten VRR-Gebiet in den Regeltarif übernommen wird. Für das Jahr 2013 wird der Preis in Höhe von 29,90 Euro beibehalten. Dies gilt für alle kreisfreien Städte und Kreise im VRR. Der Geltungsbereich des Tickets in den Kreisen wird auf eine kreisweite Gültigkeit ausgeweitet.

Der VRR-Verwaltungsrat hat damit auf die geringe Nutzerzahl reagiert. Die Nutzerquote lag bei wenigen Prozent.

Die Initiativen für ein Sozialticket haben von Anfang an die Konditionen kritisiert. Das Ticket sein zu teuer und der Geltungsbereich zu klein.

 

Nach den Erfahrungen der Probephase hätte ich ein anderes Ergebnis erwartet. Zumindest erkennt der Verwaltungsrat an, dass ei Kundengruppen gibt die er bisher nicht erreicht hat. Für arme Menschen bleibt das Ticket aber zu teuer und rechnet sich für die Betroffenen nur selten,“ so DGB Regionsvorsitzender Michael Hermund.

 

Als Reverenzgröße wird der Betrag für Mobilität angenommen, den die Bundesregierung im Hartz IV Regelsatz vorsieht. Dieser beträgt aktuell 22,78 €.

 

Das „VRR-SozialTicket“ ermöglicht nur eine kostenfreie Mitnahme von maximal 3 Kindern bis zu 14 Jahren nach 19:00 Uhr sowie ganztägig an den Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen.

Mit dieser Regelung weicht das „VRR-Sozialticket“ von den Leistungen anderer Tickets (Bärenticket, Ticket1000, Ticket2000) ab und diskriminiere damit den Benutzerkreis. Mit anderen, ebenfalls subventionierten Tickets sei die Mitnahme von mindestens einer Person über 14 Jahre möglich. Es können mit solchen Tickets sogar bis zu fünf Personen mitfahren.

Das ist mit dem Sozialticket nicht möglich. Insgesamt werden diese Umstände weiterhin dazu führen, dass die Nutzerquote gering bleiben wird und das „VRR-Sozialticket“ ein Flop bleibt. Da hilft es auch nicht es in Mobilitätsticket umzubenennen,“ meint Hermund

 

 

Deutscher
Gewerkschaftsbund

 

Region
Ruhr-Mark

Büro Bochum

Alleestr. 80
44793 Bochum

Telefon 0234-68 70 33
Telefax 0234-68 70 349

Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Material