Brechmittel-Prozess
Gericht rechnet mit 'Schlägen' für erneuten Freispruch

Der tödliche Brechmitteleinsatz gegen einen Kokain-Kleinhändler bleibt weiter ungesühnt. Auch in einem zweiten Prozess hat das Landgericht Bremen den verantwortlichen Arzt freigesprochen – nach dem Prinzip 'Im Zweifel für den Angeklagten'.

Verteidiger Erich Joester nach dem Prozess im Bremer Landgericht

Verteidiger Erich Joester nach dem Prozess im Bremer Landgericht

Bremen –  

„Wir werden Schläge für dieses Urteil einstecken“, sagte der Vorsitzende Richter Helmut Kellermann am Ende der Urteilsbegründung.

Ende 2004 hatte der Mediziner im Polizeiauftrag einem Kokain-Straßenhändler Brechsirup und literweise Wasser eingeflößt – mit einem Nasen-Magen-Schlauch. So ließen sich fünf verschluckte Drogenbehälter mit insgesamt 0,5 Gramm Kokaingemisch als Beweismittel sicherstellen. Dabei fiel der gefesselte 35-Jährige ins Koma; elf Tage später war er tot.

In einem ersten Prozess sprach das Landgericht den Arzt 2008 frei, denn er habe erstmals einen solchen Einsatz vorgenommen und sei überfordert gewesen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil 2010 wieder auf: Der unerfahrene Mediziner hätte den Einsatz gar nicht erst übernehmen dürfen. Deshalb verwies der BGH den Fall an eine andere Bremer Strafkammer zurück.

Dieses Gericht entschied nun, dem 47-Jährigen sei nicht mit letzter Sicherheit eine Schuld nachzuweisen. Denn die Todesursache stehe nicht eindeutig fest. Zwar spreche viel dafür, dass der 35-Jährige „ertränkt“ wurde, indem Wasser in die Lunge geraten sei. Es sei aber auch nicht sicher auszuschließen, dass ein „multifaktorielles Geschehen“ den Tod verursacht habe: ein erst nachträglich entdeckter Herzfehler in Kombination mit Stress. Jedenfalls habe der ausführende Arzt die tödliche Gefahr nicht vorhersehen können.

Nach Ansicht des Kammervorsitzenden Helmut Kellermann hätte der traurige Todesfall „nicht passieren sollen und dürfen“. Doch damals seien Brechmitteleinsätze als ungefährlich eingestuft worden. „Das hat sich als folgenschwerer Irrtum erwiesen“, sagte Kellermann. Rechtsmediziner und Juristen hätten sich „verrannt“, weil sie unbedingt Beweismittel sicherstellen wollten. Allein in Bremen, Berlin, Hamburg und Frankfurt seien mindestens 1600 Einsätze dokumentiert, darunter allerdings nur fünf Prozent mit Zwangsvergabe per Magensonde.

Nach dem Todesfall stoppte Bremen 2005 den Zwangseinsatz. Andere Bundesländer folgten erst 2006, nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte den Brechmittelzwang als „unmenschlich und erniedrigend“ eingestuft hatte.

Mit dem neuerlichen Freispruch folgte das Gericht der Verteidigung. Der Staatsanwalt hatte dagegen neun Monate auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung gefordert. Auch die Anwältin der Hinterbliebenen hatte eine Bestrafung verlangt. Beide können jetzt erneut in Revision gehen.

Nach Ansicht des BGH hatten auch andere Beteiligte „todesursächliche Pflichtverletzungen“ begangen, nämlich ein hinzugezogener Notarzt und die Leitung jenes privatisierten Beweismittelsicherungsdienstes, bei dem der Angeklagte angestellt war. Die Staatsanwaltschaft sah jedoch keine Handhabe, um auch diese Personen anzuklagen.

Bereits Ende 2001 war in Hamburg ein 19-Jähriger nach einem Brechmitteleinsatz gestorben, ohne dass die Verantwortlichen dafür bestraft worden wären.

Brechmittelprozess: Fragwürdiger Freispruch

Tod durch Brechmittel: Freispruch für Arzt aufgehoben

 

http://www.fr-online.de/politik/gericht-rechnet-mit--schlaegen--fuer-erneuten-freispruch/-/1472596/8553762/-/index.html