Sozialticket im VRR kommt zum November

Sozialticket als Pilotprojekt - Evaluation in 2012 erforderlich

Gelsenkirchen, 19. Juli 2011

 

Zum 01. November 2011 können Anspruchsberechtigte im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) ein Sozialticket für 29,90 Euro erwerben. Diese Entscheidung ist heute vom VRR-Verwaltungsrat in Essen in geheimer Abstimmung getroffen worden. Die Entscheidung basiert auf den Ergebnissen des schlichtenden Grundvertrags-ausschusses aus der vergangenen Woche. Im Rahmen eines Pilotprojektes bis zum 31.12.2012 wird das Ticket als Monatsticket im Gültigkeitsbereich der Preisstufe A angeboten. Auf Basis eines Ticket1000 hat das Sozialticket folgende weitere Merkmale: kostenfreie Mitnahme von maximal drei Kindern bis 14 Jahren nach 19 Uhr sowie an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen. Ein ZusatzTicket zum regulären Preis ermöglicht die Erweiterung des Geltungsraumes.

 

„Bei den Diskussionen um die Einführung eines Tickets für Geringverdiener standen insbesondere die zu erwartenden Mindereinnahmen im Focus“, erklärt VRR-Vorstand Klaus Vorgang. „Deshalb erfolgt die Einführung vorerst im Rahmen eines Pilotprojektes, welches unter Beteiligung eines Wirtschaftsprüfers nach einem Jahr überprüft werden soll“, so Vorgang weiter. „Durch die Einführung des Tickets kann es bei den VRR-Verkehrsunternehmen zu Mindereinnahmen in Höhe von bis zu elf Millionen Euro pro Jahr kommen und dabei sind die vom Land NRW zugesagten Unterstützungen bereits eingerechnet“, erklärt Vorgang weiter.

 

Zusätzlich wurde daher eine Freiwilligkeit vereinbart. So haben sich alle politischen Vertreter bereits im Grundvertragsausschuss bereit erklärt, sicher zu stellen, dass den Verkehrsunternehmen Ausgleichsleistungen für sogenannte gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen gewährt werden. Sofern Aufgabenträger für ihre Gebietskörperschaft die Übernahme der Ausgleichsleistungen nicht gewährleisten können, wollen oder aus anderen Gründen die Einführung des SozialTickets nicht wünschen, müssen sie dieses bis zum 30.09.2011 dem Verbund mitteilen.

 

Zum Erwerb berechtigt ist mindestens der in den Richtlinien SozialTicket 2011 des Landes NRW benannte Personenkreis, d.h. Bezieher nachstehend benannten Leistungen:

 

   1. ALG II oder Sozialgeld nach SGB II

   2. Leistungen nach SGB XII

   3. Hilfe zum Lebensunterhalt nach Bundesversorgungsgesetz BVG

   4. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

 

 

Darüber hinaus Bezieher folgender Leistungen:

 

   1. Wirtschaftliche Leistungen vom Jugendamt für junge Erwachsene

   2. Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz WoGG

 

 

Der Nachweis zur Berechtigung erfolgt durch die JobCenter und städtischen Ämter der Gebietskörperschaften. Diesbezügliche Abstimmungen und Vereinbarungen werden kurzfristig durch den VRR eingeleitet.

 

http://www.vrr.de/de/global/presse/archiv/pressemitteilungen_2011/01615/index.html