Streit um Alkohol in Bus und Bahn

VON GERHARD VOOGT


Düsseldorf Das NRW-Verkehrsministerium lehnt ein generelles Verbot von Alkoholkonsum in Bussen und Bahnen ab. Eine Sprecherin von NRW-Verkehrsminister Harry K. Voigtsberger (SPD) sagte auf Anfrage, eine solche Initiative sei „derzeit nicht geplant“. Es mache keinen Sinn, „ein Alkoholverbot auszusprechen, das man letztendlich nicht kontrollieren“ könne.


Die Fraktion der Grünen im Landtag widersprach dieser Einschätzung. Arndt Klocke, Verkehrsexperte der Fraktion, riet dem Minister, seine Position zu überdenken. „Die Erfahrungen in Städten wie Köln zeigen, dass sich eine solche Maßnahme positiv auf die Sicherheit im Nahverkehr auswirkt“, sagte der Politiker. „Besonders zu Stoßzeiten wie während der Karnevalstage und bei Fußballspielen oder anderen Sport-Großereignissen konnten deutliche Verbesserungen und mehr Kundenzufriedenheit erzielt werden.“


Außer bei den Kölner Verkehrsbetrieben gibt es in der Düsseldorfer Rheinbahn und in den Bussen und Bahnen der Essener EVAG ein Alkoholverbot. Auch der Verzehr von Speisen ist dort nicht erlaubt. Ein Sprecher des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr sagte, jedes der 33 Mitgliedsunternehmen könne eigene Regeln aufstellen.


In Hamburg soll ab morgen ein Alkoholverbot im öffentlichen Nahverkehr gelten. Die Hansestadt hofft, durch den Vorstoß weniger Ärger mit Betrunkenen zu haben.


Die Deutsche Bahn denkt derzeit nicht über ein Alkoholverbot in den Zügen oder auf den Bahnhöfen nach.

 

 

 

Publikation

Rheinische Post Verlagsgesellschaft mbH

Lokalausgabe

Rheinische Post Düsseldorf

Erscheinungstag

Mittwoch, den 31. August 2011

Seite

3

 

 

 

Rheinbahn lobt Alkohol-Verbot

Der Hamburger Verkehrsverbund verhängte jetzt ein Alkohol-Verbot in seinen Zügen. In Düsseldorf macht man bereits seit Juni 2007 gute Erfahrungen mit solcher Regel. Auch der Verzehr von warmen Speisen ist hier untersagt.

VON HANS ONKELBACH

 

Ab heute gilt in den Bahnen des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) ein Alkoholverbot - und vermutlich haben sich die Hanseaten bei der Düsseldorfer Rheinbahn deren Erfahrungen mit einem solchen Verbot schildern lassen. Denn die Rheinbahn hat bereits im Juni 2007 entschieden: Kein Alkohol in unseren Fahrzeugen, und keine warmen Speisen.

 

Diese Regel wurde seinerzeit nicht etwa willkürlich erlassen, sondern man hatte zuvor eine Fahrgastbefragung veranlasst, in der man die Menschen unter anderem beschreiben ließ, was sie am meisten störte bei der Fahrt mit Bussen und Bahnen. Das Ergebnis: Es sind zwar auch die Handy-Telefonate, die laute Musik oder das Nutzen von Sitzflächen als Fußablage. Aber vor allem fühlen sich die Fahrgäste durch Alkoholkonsum belästigt und durch das Verspeisen von Pommes, Pizza oder Döner. Durch Bier trinkende Mitfahrer fühlten sich die Menschen bedroht, weil sie deren Verhalten nicht kalkulieren konnten; und warme Speisen empfindet man als Geruchsbelästigung.

 

Die Rheinbahn zog seinerzeit sehr schnell die Konsequenzen aus dieser Umfrage und untersagte Alkohol sowie warme Speisen in Bussen, Bahnen und auf den Bahnsteigen. Entsprechende Hinweise an den Haltestellen und auf den Wagen machen darauf aufmerksam. Laut Rheinbahnsprecher Georg Schumacher hat es seitdem zwar ab und zu mal Streit gegeben wegen der Verbote, aber in den weitaus meisten Fällen wird das Verbot akzeptiert. In einer weiteren Befragung gaben 67 Prozent der Fahrgäste an, die Regel gut zu finden, 16 Prozent hätten sie gern verschärft, nur zehn Prozent halten sie für entbehrlich. Eine gute Bilanz, wie die Rheinbahn heute findet.

 

Allerdings wird die Einhaltung auch überwacht. An einem durchschnittlichen Wochenende müssen rund 1000 Reisende auf das Verbot hingewiesen werden, und im Schnitt kommt es einmal pro Woche zu echten Auseinandersetzungen mit den Wachleuten, zu denen dann auch die Polizei gerufen werden muss. Fahrer melden im Schnitt einmal pro Monat Probleme mit uneinsichtigen Fahrgästen. 20 bis 30 Sicherheitsleute pro Schicht sind auch unterwegs, um die Lage im Auge zu behalten. Ihr Haupteinsatzgebiet sind der Hauptbahnhof und die Flingerpassage. Die Rheinbahn legt allerdings auch Wert darauf, dass man nicht etwa Jagd mache auf solche, die die Regel nicht einhalten.

 

Wer in der Bahn gegen die Vorschrift verstoße, der werde auf die Regel hingewiesen. Dann gilt: Entweder Flasche oder Fritten-Tüte einpacken oder an der nächsten Station aussteigen.

 

Publikation     Rheinische Post Verlagsgesellschaft mbH

Lokalausgabe    Rheinische Post Düsseldorf

Erscheinungstag         Donnerstag, den 01. September 2011

Seite   30

 

 

 

Kein Alkohol mehr in der U-Bahn. Hamburg beschließt Verbot für den Nahverkehr

Hamburg Als erste Großstadt in Deutschland geht Hamburg mit einem Bußgeld gegen Alkohol in öffentlichen Verkehrsmitteln vor. Ab 1. Oktober werden 40 Euro fällig, wenn in Bus oder Bahn Alkohol getrunken oder in offenen Behältern getragen wird. Dasselbe gilt für Haltestellen des öffentlichen Nachverkehrs. Das Verbot gilt schon ab 1. September. Zur Kasse gebeten werden die Alkoholsünder aber erst einen Monat später. Die Hamburger Verkehrsbund (HVV) hat sich zu einer einmonatigen Verwarnphase entschlossen, um die Passagiere an das Verbot zu gewöhnen.

Die Sicherheitskräfte sollen bei der Kontrolle nach Augenschein und Gehör vorgehen, sagt HVV-Pressesprecherin Gisela Becker. "Es wird definitiv keine Körperkontrolle oder Taschenkontrolle geben." Bei einer Imageanalyse des HVV im vergangenen Jahr hatten sich 86 Prozent der Fahrgäste für ein Alkoholkonsumverbot ausgesprochen. Doch längst nicht alle Hamburger fiebern den neuen Anordnungen entgegen. Im Sozialen Netzwerk Facebook ruft eine Gruppe zum "HVV-Abschiedstrinken" am 30. September auf - denn vom 1. Oktober an wird es ernst mit einer Geldbuße für Alkoholsünder. (dpa)

FR 31.8.11