Traumziel der Reformer 11.12.2013 / Thema / Seite 10Inhalt

Das bedingungslose Grundeinkommen – Neuanfang oder endgültiger Niedergang des Sozialstaates?

Von Christoph Butterwegge

Problematische Forderungen: Durch die Einführung eines bedi

 

Problematische Forderungen: Durch die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens würde, da der Staat für die Reproduktion der Arbeiter aufkäme, der Niedriglohnsektor massiv ausgebaut (»Umfairteilen«-Demonstration in B

Foto: Florian Boillot

Ein soziales Kardinalproblem im vereinten Deutschland ist die im Gefolge der globalen Finanz-, Wirtschafts- und Währungskrise weiter zunehmende Armut. Mittels eines (bedingungslosen) Grundeinkommens, das auch als »Bürger-« bzw. »Existenzgeld«, als »Sozialdividende« oder als »negative Einkommensteuer« firmiert und Inländern ohne Bedürftigkeitsprüfung gezahlt werden soll, hoffen vor allem unter dem Kontrolldruck ihres Jobcenters stehende Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfeempfänger sowie ihre organisatorischen Netzwerke, die Armut und die Demütigungen durch einen als (zu) bürokratisch empfundenen Sozialstaat überwinden zu können. Hier soll erörtert werden, ob ein bedingungsloses Grundeinkommen den daran geknüpften hohen Erwartungen gerecht wird. Entscheidend für Wirkung und Bewertung eines Grundeinkommensmodells sind die Höhe des zur Verfügung gestellten Betrags (unter/über Hartz IV bzw. Sozialhilfe?), die Art seiner Refinanzierung (Erhebung/Erhöhung welcher Steuern und Streichung anderer/welcher Sozialleistungen?) sowie schließlich die Rahmenbedingungen, unter denen ein solches Grundeinkommen gezahlt wird (Empfängerkreis, Anspruchsvoraussetzungen, Berechnungsmodalitäten usw.).

Die einflußreichsten Modelle

Die sozialphilosophische Idee, dadurch Armut zu verhindern und Bürger vom Arbeitszwang zu befreien, daß alle Gesellschaftsmitglieder vom Staat ein gleich hohes, ihre materielle Existenz auf einem Mindestniveau sicherndes Grundeinkommen erhalten, ist uralt. Sie geht auf das 1516 erschienene Buch »Utopia« von Thomas Morus zurück und hat sich bis heute das Flair des Paradiesischen bewahrt. Das bedingungslose Grundeinkommen gewinnt seine Faszination durch die Verbindung der Gerechtigkeitsvorstellungen eines utopischen Sozialismus, bürgerlicher Gleichheitsideale und von Neoliberalen gepriesener Funktionselemente der Marktökonomie. Grundeinkommensmodelle harmonieren mit dem neoliberalen Zeitgeist, weil sie die (Markt-)Freiheit des (Wirtschafts-)Bürgers nicht (zer-)stören, vielmehr auf »Selbstverantwortung«, »Eigenvorsorge« und »Privatinitiative« abheben sowie die tradierten Mechanismen der kollektiven Absicherung von Lebensrisiken in Frage stellen, ohne auch nur ansatzweise jenen Eindruck sozialer Kälte zu hinterlassen, der etablierter Politik mittlerweile anhaftet.

Das mit Abstand medienwirksamste Modell eines bedingungslosen Grundeinkommens stammt von Götz W. Werner, dem anthroposophisch orientierten Gründer der DM-Drogeriemarktkette. Er will »Deutschland zur Steueroase und zum Arbeitsparadies« machen, gleichzeitig jedoch am liebsten auch sämtliche Gesellschaftsmitglieder zu Unternehmern. Er fordert den »Umbau einer Arbeitnehmergesellschaft mit hohem Arbeitslosenanteil hin zu einer Gemeinschaft von Freiberuflern mit bedingungslosem Grundeinkommen«, der ohne eine »radikale Steuerreform« nicht möglich sei.

Für Werner bildet das Grundeinkommen offenbar nur den Hebel zur Durchsetzung einer weiteren drastischen Steuerentlastung von Unternehmen. Unter dem Motto »Ausgaben- statt Einkommensteuer begründet er, warum seiner Meinung nach ausschließlich eine reine Konsumsteuer sozial gerecht ausgestaltet werden kann und zeitgemäß ist: »Die Mehrwertsteuer hat (…) als einzige Steuer einen gesamt-, ja weltwirtschaftlichen Charakter. Man könnte sagen, daß sie die adäquate Steuer für eine hochgradig arbeitsteilige Gesellschaft und eine globalisierte Welt ist So nützlich die Mehrwertsteuer besonders für einen (Handels-)Unternehmer sein mag, der sie einfach auf die Preise umlegt und als durchlaufenden Posten auf seine Kunden abwälzt, so wenig berücksichtigt sie die unterschiedliche finanzielle Leistungs- bzw. Zahlungsfähigkeit der einzelnen Gesellschaftsmitglieder. Selbst wenn man die Steuersätze stärker ausdifferenziert, also z.B. Grundnahrungsmittel niedrig oder gar nicht, andere Güter höher und Luxusgüter extrem hoch besteuert, wird aus einer Konsumsteuer kein sozial gerechtes Steuerungsinstrument.

Der Berliner Hochschulrektor Wolfgang Engler plädiert für eine »Sozialdividende« und schlägt zum Zweck ihrer Finanzierung ebenfalls indirekte Steuern vor. Über die Mehrwertsteuer schwärmt er unter Berufung auf den US-amerikanischen Wirtschaftswissenschaftler Lester Thurow: »Sie wird auf alle Waren erhoben, auch auf die importierten, und zieht daher (anders als bei Abgaben und direkten Steuern) keine Wettbewerbsnachteile für die je einheimische Volkswirtschaft nach sich Folgt man weniger der Standortlogik als sozialen Gerechtigkeitskriterien, kommt die Mehrwertsteuer als Finanzierungsquelle kaum in Betracht, weil sie kinderreiche Familien besonders hart trifft, die in Relation zu ihrem niedrigen Einkommen einen relativ hohen Konsumgüterbedarf haben, während ihr Wohlhabende schon wegen häufigerer Aufenthalte in Ländern ohne Grundeinkommen und vergleichbar hohe Steuersätze leichter ausweichen könnten. Die (progressive) Einkommensteuer und eine Vermögensteuer sind sozial gerechter als die Mehrwertsteuer, weil sie vor allem Besserverdienende, Kapitaleigentümer und Begüterte treffen, während Geringverdiener und Sozialleistungsempfänger unabhängig von ihrem Konsumgüterbedarf verschont bleiben.

Ähnlich wie Engler beschwört Werner das Grundeinkommen zwar sehr pathetisch als »Bürgerrecht«, versteht darunter aber letztlich nur einen »bar ausgezahlten Steuerfreibetrag«, der nötig ist, weil in seinem Modell alle direkten Steuern entfallen, was nicht die Armen, sondern die Vermögenden – besonders Milliardäre wie Werner – entlasten würde. Wenn man das Grundeinkommen als bloße »Rücküberweisung des Grundfreibetrags« interpretiert, wie dies Werner tut, degeneriert es zum Abfallprodukt einer bestimmten steuerpolitischen Reformkonzeption, die eine Restauration früherer Gesellschaftszustände darstellen würde. Gleichzeitig müßten normale Beschäftigte und Menschen, die auf das Grundeinkommen zur Existenzsicherung angewiesen sind, beim Werner-Modell mit einer drastisch erhöhten Mehrwertsteuer rechnen und wahrscheinlich dramatische Steigerungen der Lebenshaltungskosten verkraften.

Paradies für Unternehmer

Ein Märchen über das bedingungslose Grundeinkommen: An

 

Ein Märchen über das bedingungslose Grundeinkommen: Anthroposoph und Unternehmer Götz W. Werner will mit seinem Modell »Deutschland zur Steueroase und zum Arbeitsparadies« machen (Bei Schülerinnen der Schiller-Schule in Stu

Foto: Norbert Försterling dpa/lsw

Der frühere thüringische Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) bezeichnet sein Modell, das er im Sommer 2006 vorgelegt hat, als »Solidarisches Bürgergeld«. Denn es sei gerecht, die Existenz sämtlicher Staatsbürger bedingungslos zu garantieren und der Massenarbeitslosigkeit durch Entkopplung von Arbeitsmarkt und sozia­ler Sicherung entgegenzuwirken. Nach diesem Konzept würde jedes Kind 300 Euro, jede und jeder Volljährige 600 Euro im Monat und Erwachsene ab dem 67. Lebensjahr außerdem eine Zusatzrente bis höchstens 600 Euro je nach Art ihrer Erwerbstätigkeit erhalten. Ergänzend gäbe es eine Gutschrift von 200 Euro als Gesundheits- und Pflegeprämie. Behinderte und Bürger in einer besonderen Lebenslage, etwa Alleinerziehende, könnten einen Bürgergeldzuschlag beantragen, der sich nach dem individuellen Bedarf richtet. Alle übrigen Sozialleistungen, beispielsweise Wohn-, Kinder- und Elterngeld, würden genauso entfallen wie sämtliche Sozialversicherungsbeiträge; die Unternehmer entrichteten statt dessen für ihre Beschäftigten eine Lohnsummensteuer zwischen zehn und zwölf Prozent. Finanziert werden soll das Bürgergeld überdies durch eine Erhöhung der Einkommensteuer auf 50 Prozent, die mit dem Bürgergeld verrechnet wird. Ab einer bestimmten Einkommenshöhe (1600 ­Euro) halbiert sich das Bürgergeld, während die Bezieher höherer Einkommen umgekehrt nur 25 Prozent Steuern bezahlen.

Michael Opielka, Leiter des Jenaer Instituts für Zukunftsstudien und Technologiebewertung, sowie sein Koautor, der Grünen-Politiker Wolfgang Strengmann-Kuhn, würdigen das Konzept des »Solidarischen Bürgergeldes« als »Beitrag für eine konkrete und realitätsnahe Reform des deutschen Sozialstaats«, die nur überparteilich bzw. parteienübergreifend erfolgreich sein kann. Solidarisch kann man das Modell allerdings kaum nennen, liegen die dabei vorgesehenen Beträge doch »deutlich unter der von der EU festgelegten Armutsgrenze«, wie beide Autoren in ihrem Buch »Das solidarische Bürgergeld« konstatieren. Gleichzeitig würden die bestehenden Sozialversicherungen geschleift, die Unternehmen aus der paritätischen Beitragspflicht entlassen und durch die geplante »Flat tax« (Einheitssteuer) mit einem Steuersatz von 25 Prozent à la Paul Kirchhof vor allem Besserverdienende und Vermögende entlastet.

Das von Thomas Straubhaar geleitete Hamburgische Weltwirtschaftsinstitut (HWWI) geht in seiner Studie von 2008 »Bedingungsloses Grundeinkommen und Solidarisches Bürgergeld – mehr als sozialutopische Konzepte« nicht nur davon aus, daß »alle steuer- und abgabenfinanzierten Sozialleistungen abgeschafft« werden, sondern schlägt darüber hinaus vor, »alle sozialpolitisch motivierten Regulierungen des Arbeitsmarktes« zu streichen: »Es gibt keinen Schutz gegen Kündigungen mehr, dafür aber betrieblich zu vereinbarende Abfindungsregeln. Es gibt keinen Flächentarifvertrag mehr und auch keine Mindestlöhne, sondern von Betrieb zu Betrieb frei verhandelbare Löhne. Es gibt keine Sozialklauseln mehr. Die heute zu leistenden Abgaben an die Sozialversicherungen entfallen vollständig Was vielen Erwerbslosen irrigerweise als »Schlaraffenland ohne Arbeitszwang« erscheint, wäre mithin ein Paradies für Unternehmer, in dem Beschäftigte weniger Rechte als bisher und Gewerkschaften keine (Gegen-)Macht mehr hätten.

Befreiung vom »Arbeitszwang«?

Während sich die wirtschaftsnahen und konservativen Protagonisten des Grundeinkommens von dessen Einführung eine Verbilligung des »Faktors Arbeit« und eine größere Bereitschaft der Transferleistungsbezieher zur Arbeitsaufnahme versprechen, sehen linke Befürworter darin umgekehrt eine Möglichkeit, soziale Sicherheit ohne Arbeit zu erlangen. Um ein bedingungsloses Grundeinkommen handelt es sich freilich nicht, wenn daran wie beim Soziologen Ulrich Beck die Verpflichtung zur Leistung von – noch dazu nur »belohnt«, aber »nicht entlohnt« zu verrichtender – »Bürgerarbeit« gekoppelt ist. Dies gilt prinzipiell auch für Wolfgang Englers »Sozialdividende«, die in einen neuen Gesellschaftsvertrag einzubetten sei, der zwar die Freiheit von jeglicher Arbeitspflicht beinhaltet jedoch an die Bedingung »glaubwürdiger und beglaubigter Bildungsanstrengungen« gebunden werden soll.

Während der 1990er Jahre machte die organisierte Erwerbslosenbewegung das Existenzgeld zu ihrer Schlüsselforderung, ohne daß öffentliche Resonanz und dafür Rückhalt in der Bevölkerung wuchsen. Das Konzept vom Existenzgeld gründet wie das vom garantierten Mindesteinkommen generell auf der Wunschvorstellung seiner Befürworter, die soziale Sicherung von der Erwerbsarbeit entkoppeln zu können. Dabei handelt es sich jedoch um einen Trugschluß, denn immer basiert die erstere auf der letzteren. Allenfalls können Teile der Bevölkerung leben, ohne zu arbeiten, aber nur so lange, wie das andere (für sie) tun und den erzeugten gesellschaftlichen Reichtum mit ihnen teilen. Von der Erwerbsarbeit trennen lassen sich bloß der individuelle Rechtsanspruch auf Transferleistungen, den jemand geltend macht, und der Zuteilungsmechanismus, nach dem die Zahlungen erfolgen.

Durch ein bedingungsloses Grundeinkommen würde das im Gegenwartskapitalismus ohnehin nur deklarierte »Recht auf Arbeit« seinen Wert völlig verlieren. Als ein Kombilohn für alle könnte es deshalb wirken, weil der Staat für die Reproduktion der Ware Arbeitskraft aufkäme und der Unternehmer entsprechend weniger dafür aufwenden müßte. Der ausufernde Niedriglohnsektor, heute das Haupteinfallstor für Erwerbs- und spätere Altersarmut in Deutschland, würde nicht eingedämmt wie durch einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn in angemessener Höhe, sondern womöglich noch massiver durch den Staat subventioniert.

Auf den ersten Blick hat ein garantiertes Mindesteinkommen für alle »Weltverbesserer« im positiven Wortsinn zweifellos etwas Bestechendes: Statt wie im bestehenden Wohlfahrtsstaat diejenigen Menschen durch eine spezielle Transferleistung (Alg II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Sozialhilfe) aufzufangen, die weder über ein ausreichendes Erwerbseinkommen noch über Leistungsansprüche aus dem Versicherungssystem verfügen, sollen sämtliche (Wohn-)Bürger ohne Ansehen der Person, »Arbeitszwang« und besonderen Nachweis in den Genuß einer finanziellen Zuwendung gelangen, die zur Sicherung ihrer Existenz ausreicht. An die Stelle eines gleichermaßen komplexen wie komplizierten Wohlfahrtsstaates, der vielen Menschen, sogar seinen größten Nutznießern, undurchschaubar erscheint und bloß als »sozialer Reparaturbetrieb« funktioniert, an die Stelle individuell geltend zu machender Ansprüche und in aller Regel entwürdigender Kontrollmechanismen durch Behörden würde ein sozialpolitischer Universaltransfer treten, der keiner Kontrollbürokratie mit ihren ausufernden Sanktionsmechanismen bedarf.

Ende des Wohlfahrtsstaates

Über das bedingungslose Grundeinkommen wird suggeriert, es sei ein »gesellschaftspolitischer Befreiungsschlag«. Nach permanenter »Flickschusterei« am Sozialstaat, die über Jahrzehnte hinweg nur immer neue Probleme und nicht enden wollende Streitigkeiten in der Öffentlichkeit mit sich gebracht hat, erscheint der angestrebte Systemwechsel vielen Menschen geradezu als Erlösung aus dem Jammertal der Konflikte, die ihre Harmoniesucht herbeisehnt. Endlich könnten sie hoffen, vom bisherigen Elend der Armen, die um Almosen betteln, und dem der ständigen Reformen, die – wie Hartz IV – weitere Verschlechterungen bewirkt haben, befreit zu werden. Für die Verfechter des bedingungslosen Grundeinkommens besteht ein weiterer Fortschritt darin, daß es weder an die (für den Bismarckschen Sozial­versicherungsstaat konstitutive) Arbeitspflicht noch an eine diskriminierend wirkende Bedürftigkeitsprüfung gebunden wäre.

Sieht man genauer hin, fallen demgegenüber jedoch zahlreiche Nachteile ins Auge: Beim allgemeinen Grundeinkommen handelt es sich um eine alternative Leistungsart, die mit der Konstruktionslogik des bestehenden, früher als Jahrhundertwerk gefeierten und in vielen Teilen der Welt nachgeahmten Wohlfahrtsstaates bricht sowie seine ganze Architektur bzw. Struktur zerstören würde. Denn dieser gründet zum Teil seit Fürst Otto von Bismarck auf Sozialversicherungen, die in unterschiedlichen Lebensbereichen, -situationen und -phasen auftretende Standardrisiken (Krankheit, Alter, Invalidität, Arbeitslosigkeit und Pflegebedürftigkeit) kollektiv absichern, sofern der versicherte Beschäftigte und der Unternehmer vorher entsprechende Beiträge gezahlt haben. Nur wenn dies nicht der Fall oder der Leistungsanspruch bei Arbeitslosigkeit erschöpft ist, muß man auf steuerfinanzierte Leistungen (Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe) zurückgreifen, die bedarfsabhängig – d.h. nur nach einer Prüfung der Einkommensverhältnisse, vorrangigen Unterhaltspflichten und Vermögensbestände – gezahlt werden.

Wenn (fast) alle bisherigen, zum Teil nach Bedürftigkeit gewährten Transferleistungen zu einem Grundeinkommen verschmolzen würden, wäre das Traumziel marktradikaler Reformer, die Sozialversicherungen zu zerschlagen und einen neoliberalen »Minimalstaat« zu schaffen, ganz nebenbei erreicht, was sich noch dazu als Wohltat für die Bedürftigen hinstellen ließe. Gleichzeitig böte die Refinanzierung des Grundeinkommens über indirekte, d.h. Konsumsteuern einen Hebel, um die Unternehmenssteuern weiter zu senken und am Ende ganz abzuschaffen.

Verfechter des Grundeinkommens geraten zwangsläufig in ein Dilemma, denn sie müssen sich zwischen folgenden zwei Möglichkeiten entscheiden:

– Entweder erhalten jede Bürgerin und jeder Bürger das Grundeinkommen, unabhängig von den jeweiligen Einkommens- und Vermögensverhältnissen. In diesem Fall müßten riesige Finanzmassen bewegt werden, die das Volumen des heutigen Bundeshaushaltes (ca. 300 Milliarden Euro) um ein Mehrfaches übersteigen und die Verwirklichung des bedingungslosen Grundeinkommens per se ins Reich der Utopie verweisen. Außerdem stellt sich unter Gerechtigkeitsaspekten die Frage, warum Multimillionäre und Milliardäre vom Staat monatlich ein von ihnen als bescheiden empfundenes Zubrot erhalten sollten, während Millionen Bürger mehr als den für sämtliche Empfänger einheitlichen Geldbetrag viel nötiger hätten.

– Oder wohlhabende und reiche Bürger bekommen das Grundeinkommen nicht bzw. im Rahmen der Steuerfestsetzung wieder abgezogen. Dann ist es weder allgemein und bedingungslos, noch entfällt die Bedarfsprüfung, denn es müßte ja in jedem Einzelfall herausgefunden werden, ob die Anspruchsvoraussetzungen nicht durch (verdeckte) anderweitige Einkünfte verwirkt sind. Damit wären Arbeitslose und Arme jedoch einem ähnlichen Kontrolldruck wie gegenwärtig ausgesetzt, auch wenn er vom Finanzamt statt von einem Jobcenter oder einer kommunalen Sozialbehörde ausgeübt würde. Ihn zu beseitigen bildet jedoch gerade ein Hauptargument für das Grundeinkommen.

Ob ein bedingungsloses Grundeinkommen sinnvoll, finanzierbar und realisierbar ist, erscheint mehr als fraglich. Dabei geht es gar nicht mal in erster Linie um die großen Finanzmassen, die bewegt werden müßten, um es einführen zu können, sondern um Gerechtigkeitsdefizite im Rahmen des Steuersystems. Hinzu kommt, daß ein von der Erwerbsarbeit abgekoppeltes Grundeinkommen den Druck auf Politik und Verwaltung, die Massenarbeitslosigkeit konsequent zu bekämpfen, stark herabsetzen würde. Selbst wenn die Erwerbslosen damit materiell besser als bisher abgesichert wären, bliebe das Problem ihrer sozialen Desintegration bestehen. Denn in einer Arbeitsgesellschaft resultieren der Lebenssinn, der soziale Status und das Selbstwertgefühl der Menschen aus der Erwerbsarbeit.

Christoph Butterwegge lehrt Politikwissenschaft an der Universität zu Köln. Soeben ist die fünfte, aktualisierte Auflage seines Standardwerks »Krise und Zukunft des Sozialstaates« bei Springer VS (Verlag für Sozialwissenschaften) erschienen.

http://www.jungewelt.de/2013/12-11/012.php