Paritätischer fordert Regelsatz von 571 Euro

 

Hartz IV: Paritätischer fordert Regelsatz von 571 Euro

Pressemeldung vom 12.09.2018

Als viel zu niedrig und "Ausdruck armutspolitischer Ignoranz"
kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband die geplante Erhöhung der
Regelsätze in Hartz IV und bei der Altersgrundsicherung zum 1.1.2019 um
lediglich 8 Euro auf dann 424 Euro für Singles und um 5 Euro auf 245
Euro für kleine Kinder. Nach einer Expertise der Paritätischen
Forschungsstelle sei eine Anhebung der Regelsätze für Erwachsene auf
mindestens 571 Euro erforderlich. Darüber hinaus fordert der Verband die
Einführung einer existenzsichernden Kindergrundsicherung.

"Der jetzige Regelsatz ist das Ergebnis manipulativer Eingriffe in die
statistischen Berechnungen, kleinlicher Missgunst und armutspolitischer
Ignoranz. Ohne jegliche Korrektur werden die viel zu niedrigen
Regelsätze nun schlicht entsprechend der Preis- und Lohnentwicklung
fortgeschrieben. Mit diesen Armutssätzen wird die Spaltung der
Gesellschaft weiter vorangetrieben", kritisiert Ulrich Schneider,
Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Als Sofortmaßnahme fordert der Verband die Erhöhung der Regelsätze um 37
Prozent: Nach den Berechnungen der Forschungsstelle müsste der Regelsatz
für Erwachsene bei sachgerechter Herleitung von derzeit 416 um
mindestens 155 Euro angehoben werden. Der Paritätische fordert darüber
hinaus die Einsetzung einer unabhängigen Kommission, die sich mit der
Frage des Mindestbedarfes von Menschen und seiner Bemessung in
grundlegender Weise auseinandersetzt.

Der Verband hatte zuletzt im Frühjahr unter dem Motto "Hartz IV
hinter uns lassen" eine konsequente Neuausrichtung der Grundsicherung
für Arbeitslose gefordert. "Es ist Zeit, zu brechen mit der
misanthropischen Grundhaltung und dem negativen Menschenbild der
Hartz-Gesetze, mit dem der Sanktionsapparat, aber auch die unter der
Armutsgrenze liegenden Geldzuwendungen begründet werden", so Schneider.
Notwendig seien u.a. eine Stärkung der Arbeitslosenversicherung und der
Umbau der Arbeitsförderung von dem bisherigen Sanktionssystem zu einem
echten Hilfesystem. Der Paritätische fordert dazu u.a. die Abschaffung
der Sanktionen, den Ausbau von Qualifizierungs- und
Arbeitsfördermaßnahmen sowie den Aufbau eines sozialen Arbeitsmarktes.
Eine Neuausrichtung der Grundsicherung müsse zudem zwingend mit der
Einführung einer allgemeinen existenzsichernden Kindergrundsicherung
verknüpft werden.

Siehe auch: www.der-paritaetische.de/presse/hartz-iv-paritaetischer-fordert-menschenwuerdige-neuausrichtung-der-grundsicherung-fuer-arbeitslose-un/