aritas: Aktualisierung der Position zur Regelbedarfsermittlung. Regelbedarfe müssen erhöht werden

Aktualisierung der Position zur Regelbedarfsermittlung

21.10.2015 // Wenn in den kommenden Monaten die Regelbedarfe
in der Grundsicherung neu berechnet werden, stellt sich für den
Deutschen Caritasverband erneut die Frage, wie die Leistungen im Detail
ausgestaltet sein müssen, damit sie ein menschenwürdiges Leben
ermöglichen.

Zwar hat das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 23.07.2014 einige vom Deutschen Caritasverband (DCV) in seiner Stellungnahme vom November 2013 kritisierte
Punkte für verfassungsgemäß erklärt, wie etwa die Verkleinerung der
Referenzgruppe oder die verdeckt Armen in der Referenzgruppe. Der DCV
setzt sich dennoch weiter politisch für eine Änderung der Berechnung
ein. 

Grundlegende Bedenken gibt es gegenüber folgenden Punkten in der derzeitigen Berechnung der Regelbedarfe:

Referenzgruppe

Maßstab für die Berechnung der Regelbedarfe sind die Ausgaben der
Referenzgruppe. Diese wurde bei der letzten Berechnung ohne sachliche
Notwendigkeit verkleinert. Die Caritas hält an ihrer Kritik fest und
plädiert für eine Rückkehr zur ursprünglichen Größe der Referenzgruppe.

Weiße Ware als einmalige Leistung

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Gefahr der Unterdeckung bei der
Versorgung mit langlebigen Gebrauchsgütern festgestellt. Die Caritas
fordert nun, die sogenannten "weißen Waren", also Herd, Kühlschrank und
Spülmaschine, als einmalige Leistung neben dem Regelbedarf zu gewähren.

Mehr Flexibilität

Für größere Anschaffungen wie Kleidung, Schuhe, Möbelstücke oder auch
Reparaturen muss der Regelbedarf flexibler ausgestaltet werden, damit
ein Ansparen überhaupt möglich ist. Die Caritas schlägt deshalb die
Einführung einer sogenannten Flexibilitätsreserve vor.

Zuletzt geändert am: 26.10.2015

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DCV Position Regelbedarfe 2015

Zwar hat das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 23.07.2014
einige vom Deutschen Caritasverband (DCV) kritisierte Punkte für
verfassungsgemäß erklärt. Die Caritas setzt sich dennoch weiter
politisch für eine Änderung der Berechnung ein und hat ihre Argumente in
der aktualisierten Position zur Regelbedarfsermittlung zusammengestellt
(21. Oktober 2015).

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Links

Stellungnahme

Arbeitslosengeld II

Regelbedarfe müssen erhöht werden

http://www.caritas.de/fuerprofis/presse/stellungnahmen/10-21-2015-aktual...