Klage gegen Alkoholverbot in der Duisburger City eingereicht

 Klage gegen Alkoholverbot in der Duisburger City eingereicht

Kristina Mader

23.05.2017 - 17:14 Uhr

Mitglieder der Partei Die Grünen und betroffene Menschen aus der Trinkerszene hatten sich vergangene Woche in der Innenstadt getroffen, um spontan gegen das Alkoholverbot zu demonstrieren.

Duisburg. 
Eine Duisburgerin will am
Verwaltungsgericht gegen die Stadt klagen. Unterstützt wird sie dabei
vom Düsseldorfer Straßenmagazin „Fifty Fifty“.

Nun wird das Duisburger Alkoholverbot zum Fall für das
Verwaltungsgericht: Die Duisburgerin Marion Wegscheider (31) hat über
ihren Essener Anwalt Jasper Prigge Klage gegen die Stadt Duisburg
eingereicht. Unterstützt wird das Verfahren vom Düsseldorfer
Straßenmagazin „Fifty Fifty“.

Marion Wegscheider ist von Beruf Übersetzerin und findet: „Das
Alkoholverbot ist kein Weg, Menschen unsichtbar zu machen. Denn diese
gehören genauso zu Duisburg wie alle anderen.“ Vielmehr solle die Stadt
soziale Angebote machen.

Begründung sei rechtlich nicht haltbar

Rechtsanwalt Jasper Prigge vertritt die Klägerin aus Duisburg. 

Rechtsanwalt Jasper Prigge, der eine Kanzlei in Essen-Frohnhausen hat
und dort bei den Linken aktiv ist, hält die Begründung der Stadt
rechtlich für nicht tragbar. „In der Beschlussvorlage für den Rat führt
die Stadt allgemeine Erwägungen wie das Sicherheitsgefühl der
Bevölkerung für das Alkoholverbot an“, erklärt er. Vor dem
Verwaltungsgericht werde sie also konkret nachweisen müssen, dass der
Alkoholkonsum in der Innenstadt eine abstrakte Gefahr darstellt. Etwa
mit Einsatzzahlen der Polizei oder des Ordnungsamtes. „Andere Städte,
wie etwa Forst in der Lausitz, sind damit bereits vor Gericht
gescheitert.“

Auch Essener fordern Verbot

Zudem bezweifele er, dass ein solches Alkoholverbot überhaupt geeignet
sei, eine Gefahr abzuwenden. „Man kann schließlich auch in einer Kneipe
trinken und sich dann in die Verbotszone bewegen, dort urinieren,
erbrechen oder gewalttätig werden“, argumentiert er. Die Stadt müsse
also zunächst andere Maßnahmen ergreifen, um Gefahren abzuwenden, bevor
sie in die Rechte Unbeteiligter eingreife. „Etwa ein Trinkercafé oder
öffentliche Toiletten einrichten.“ Denn: „Auch das Biertrinken gehört zu
den Grundrechten.“

Das Straßenmagazin „Fifty Fifty“
schließt sich der Klage an, um zu verhindern, dass Duisburg als Beispiel für andere Städte Schule macht. Immerhin fordern nun auch Gastronomen in Essen ein Alkoholverbot
vor ihren Türen in der City. „Diese
Vertreibungspolitik lehnen wir ab“, sagt Oliver Ongaro, der als
Streetworker für Fifty Fifty arbeitet und die Diskussionen über
Alkoholverbote aus Düsseldorf kennt.

„Statt zu Verboten zu greifen, wäre es sinnvoller, wenn die Stadt mit
mehr Sozialarbeit unterstützen würde.“ Es sei kaum hinnehmbar, dass sich
die einen in der Gaststätte die Kante geben können, während andere mit
Bußgelndern belegt werden, weil sie auf der Straße trinken.

Stadt: Durch Urteil wird Rechtssicherheit entstehen

Die Stadt sieht dagegen durchaus Chancen, ein mögliches Verfahren zu
gewinnen. „Die Rechtslage in diesem Bereich ist in Deutschland aber
nicht abschließend geklärt“, sagt Stadtsprecherin Susanne Stölting. Bei
den bisherigen Gerichtsverfahren im Bundesgebiet habe es
unterschiedliche Auffassungen gegeben.

Aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg aus November
2012 zu einer ähnlichen Alkoholverbotsregelung in Göttingen habe sich
ergeben, dass ein solches Verbot in Niedersachsen gerichtsfest war.
„Eine höchstrichterliche Rechtsprechung für NRW liegt hierzu noch nicht
vor“, weiß Stölting. Und ist sicher: „Durch das Gerichtsurteil wird
Rechtssicherheit entstehen.“

https://www.nrz.de/staedte/duisburg/klage-gegen-alkoholverbot-in-der-dui...