Aus: Ausgabe vom 13.01.2018, Seite 5 / Inland
Freifahrt ins Kittchen
Weil sie sich kein Bahnticket leisten können, sitzen Tausende
Schwarzfahrer in deutschen Gefängnissen. Den Staat kostet es Millionen
Von Ralf Wurzbacher
Justiz im Autostaat: Schwarzfahrer werden weggesperrt. Wer Knöllchen sammelt, kommt mit einem Bußgeld davon
Foto: Marcus Führer/dpa
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Wer in Deutschland wiederholt bei der »Beförderungserschleichung«,
sprich beim Schwarzfahren, erwischt wird und die fällige Geldstrafe
nicht begleichen kann, wandert ins Gefängnis. Nach Paragraph 265 a
Strafgesetzbuch (StGB) kann die Justiz Betroffene bis zu einem Jahr
wegschließen. Nur Einzelfälle? Von wegen: Laut Berliner Justizverwaltung
saßen im Jahresverlauf 2017 rund 1.500 Schwarzfahrer in der
Justizvollzugsanstalt (JVA) Plötzensee ein, im Schnitt für 40 Tage. Die
Einrichtung hatte in der Nachweihnachtszeit für Schlagzeilen gesorgt,
weil neun Häftlinge ausgebüxt waren. Allein fünf davon stellten sich als
sogenannte Ersatzfreiheitsstrafler heraus, deren »Verbrechen« darin
besteht, die geforderten Summen nicht bezahlen zu können.
Weil in Deutschland immer mehr Menschen in Armut leben, landen auch immer mehr hinter Gittern. Wie das ARD-Politmagazin
»Monitor« am Donnerstag abend berichtete, hat die Zahl der vollzogenen
Ersatzfreiheitsstrafen in den vergangenen zehn Jahren um 25 Prozent
zugelegt. Der TV-Beitrag beleuchtete den Fall eines 27jährigen Mannes,
der acht Monate aus dem Verkehr gezogen wurde, da er ständig ohne
Fahrschein in Bus und Bahn unterwegs war. Als Hartz-IV-Bezieher konnte
er sich ein Ticket einfach nicht leisten, die 260 Tagessätze à zehn
Euro, wozu man ihn verdonnerte, schon gar nicht. Seiner Inhaftierung
hätte er sich durch Verrichtung einer gemeinnützigen Arbeit entziehen
können. Allerdings war er dazu aufgrund seiner Alkoholsucht und einer
psychiatrischen Behandlung nicht in der Lage. Statt dem Mann zu helfen,
zog es der Staat vor, ihn einzulochen.
Das Vorgehen ist nicht nur
moralisch abstoßend, sondern auch extrem teuer. In der JVA Plötzensee
sitzen von den gegenwärtig rund 100 Insassen im offenen Vollzug 69 wegen
Erschleichens von Leistungen ein. Jeder Tag in Haft schlägt mit
deutlich über 100 Euro zu Buche. In Hessen verbüßten nach einem Bericht
der Frankfurter Rundschau (FR) im Jahr 2016 insgesamt
388 Schwarzfahrer eine Haftstrafe, bei Kosten zwischen 108 bis 128 Euro
täglich. Nach »Monitor«-Berechnungen summieren sich die Ausgaben für die
Vollstreckung von Ersatzfreiheitstrafen bundesweit auf jährlich über
200 Millionen Euro. Das Magazin zitierte den Berliner Kriminologen und
Erziehungswissenschaftler Heinz Cornel mit dem Worten: »Es ist
skandalös, eine solche Summe zu verwenden, um Menschen aufgrund von
Armut und einem Mangel an sozialen Kompetenzen wegen kleinerer Delikte
wegzusperren.«
Selbst beim konservativen Deutschen Richterbund (DRB) hält man die
Zustände für nicht länger tragbar. Es wäre zu überlegen, ob die Regelung
noch »Sache des Staats« sei, bemerkte dieser Tage der DRB-Vorsitzende
Jens Gnisa im Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB). Er
verwies darauf, dass allein die Berliner Justiz jährlich mit 40.000
Schwarzfahrten befasst sei, obwohl sie unter Personalknappheit leide.
Der Forderung nach einer Aufhebung des Delikts als Straftatbestand
schloss sich Gnisa jedoch nicht an, er plädierte lediglich für eine
entsprechende Überprüfung. Zuvorderst sieht er aber die
Verkehrsunternehmen in der Pflicht, bei den Zugangskontrollen
nachzurüsten, etwa durch Errichtung von Einlassschranken an Bus- und
U-Bahn-Stationen. »Wenn sie das aus betriebswirtschaftlichen Erwägungen
heraus nicht tun, dann darf nicht der Steuerzahler als Lückenbüßer
herhalten«, monierte der Verbandschef.
Es gibt bessere Wege,
wobei der, den öffentlichen Nahverkehr generell kostenlos zu machen, das
Problem auf einen Schlag aus der Welt schaffen würde. Allerdings ist
nicht damit zu rechnen, dass entsprechende Forderungen, wie sie die
Partei Die Linke erhebt und auch schon von den Grünen kamen, in naher
Zukunft eine Chance auf Umsetzung haben. Bis zur Abschaffung von
Fahrkarten müsse Schwarzfahren aber zumindest zur Ordnungswidrigkeit
herabgestuft werden, erklärte Janine Wissler, Fraktionschefin der
Linkspartei im Hessischen Landtag gegenüber der FR (Donnerstagausgabe). Die Linksfraktion im Bundestag hatte dies bereits vor zwei Jahren in einem Parlamentsantrag gefordert.
Auch
Dirk Behrendt (Bündnis 90/Die Grünen) hatte Anfang Dezember 2016 kurz
vor Beginn seiner Amtszeit als Berliner Justizsenator vorgeschlagen,
wiederholtes Schwarzfahren nicht mehr als Straftat zu verfolgen. Bisher
blieb das indes ohne Folgen. In einer Stellungnahme gegenüber junge Welt
wies am Donnerstag Linke-Abgeordnete Sabine Leidig auf die »Absurdität«
hin, dass hundertmaliges Falschparken nur eine Ordnungswidrigkeit sei
»während schon dreimaliges Fahren ohne Fahrschein zur Straftat werden
kann«. Hier zeige sich »die absurde Autofixierung unserer Gesellschaft«.
Eine Gleichstellung sei dringend erforderlich. »Abgesehen davon sollte
die Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs im Sinne einer Verkehrswende
ohnehin kostenfrei sein – bei Gegenfinanzierung über eine allgemeine
Abgabe.«
https://www.jungewelt.de/artikel/325196.freifahrt-ins-kittchen.html