Die Stadt reagiert auf die zuletzt immer häufiger erhobene Forderung aus Politik und
Bevölkerung, die Bewohner eines Viertels vor Verdrängung durch
steigende Mieten zu schützen. Was meist „Milieuschutzsatzung“
genannt wird, ist aus Sicht der Stadt laut Baugesetzbuch nur als
„Soziale Erhaltungssatzung“ umsetzbar, die nun erarbeitet
werden soll, wenn die Politik zustimmt. Zuerst wird der Vorschlag
der Verwaltung im Wohnungsausschuss am Montag beraten, der
Stadtrat entscheidet am 18. Juni. Vorausgegangen war etwa das
Bürgerbegehren „Wohnen bleiben im Viertel“, in den
Bezirksvertretungen 3 und 9 waren Anfragen sowie Anträge zum
Thema gestellt worden.
Die Stadt stellt nun dar, was konkret mit einer „Sozialen Erhaltungssatzung“
erreicht werden kann – und was nicht. So könne die Umwandlung von
Miet- in Eigentumswohnungen von der Stadt nicht wie zum Teil
gefordert genehmigungspflichtig gemacht werden, da das
Ländersache sei. Und eine entsprechende Verordnung sei auf
dieser Ebene Ende März ausgelaufen. Die Stadt wiederum könne
mit einer Erhaltungssatzung steuernd auf oft Mieten treibende
(auch energetische) Modernisierungen und Abrisse Einfluss
nehmen, um eine „definierte Bevölkerungsstruktur in einem
abgegrenzten Gebiet“ vor Verdrängung zu schützen.
Modernisierungen und Umbauten würden genehmigungspflichtig und auf ein Minimum
beschränkt, zusätzliche Balkone, der Einbau von einer
Fußbodenheizung oder einem Aufzug wären als Luxussanierung
ausgeschlossen. Die Stadt stellt allerdings klar, dass
Mieterhöhungen nicht per se unterbunden werden könnten. Dafür
bestünde durch die Satzung allerdings ein Vorkaufsrecht für die
Stadt, was Grundstücksspekulationen Vorschub leisten soll.
Gelten kann die Satzung nur für ein Wohngebiet, das bestimmte
Kriterien erfüllt, wie schlechte Bausubstanz in einem
In-Viertel mit starkem Zuzug und einer eher einkommensschwachen
Bevölkerung.
Die Stadt will sich nun anschauen, welche Erfahrungen andere Städte wie Köln und
München mit vergleichbaren Instrumenten gemacht haben. Zudem
müssten – eventuell mit externen Gutachtern – umfassend Daten
erhoben werden, um die Schutzwürdigkeit bestimmter
Wohngebiete einschätzen zu können. Ein Pilotprojekt wird für
ein Viertel im Stadtbezirk 3 vorgeschlagen. rp 23.5.2020