Stadtspitze will ein Bettelverbot an Terassen

 

Düsseldorf streitet, Aachen greift durch

Die Stadtspitze will ein Bettelverbot an Restaurantterrassen einführen. Andere Städte sind schon längst einen Schritt weiter. Besonders konsequent geht Aachen seit knapp zwei Jahren vor.

Düsseldorf In der Landeshauptstadt wird das Bettelverbot an der Außengastronomie kontrovers diskutiert. Ob es am 12. November eine Mehrheit dafür im Stadtrat gibt, hängt vor allem davon ab, ob CDU und Grüne einen Kompromiss finden. In anderen NRW-Städten wird die Schutzzone von fünf Metern bereits praktiziert. Dortmund setzt das im Juli beschlossene Bettelverbot seit August um. Aus Sicht der Stadt sind die ersten Erfahrungen überwiegend positiv. „Insbesondere auf dem Alten Markt berichten Gastronomiebetriebe von deutlich weniger Bettlern und einer entspannteren Situation“, heißt es aus dem Rathaus.
 
Bis Mitte August wurde in Dortmund über die neue Regelung informiert, dann ahndeten die Ordnungskräfte Verstöße. Es gab zwölf mündliche Verwarnungen und acht Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen wegen „stillen Bettelns“ in der Fünf-Meter-Zone. Betroffen waren fünf Personen, die zuvor mit Verstößen wegen Betäubungsmittelkonsums und aggressiven Bettelns auffällig geworden waren.
 
 
 
 
Auf Dortmund folgte Essen, dort wurde die Schutzzone mit Gegenstimmen der Linken und bei Enthaltung der Grünen beschlossen. Die Einführung hängt nun noch vom Ergebnis eines Rechtsgutachtens ab. Der Stadtrat reagierte mit seinem Beschluss nach Angaben aus dem Rathaus auf eine zunehmende Beschwerdelage, aber auch auf den Umstand, dass ein privater Sicherheitsdienst dauerhaft zu teuer geworden sei für den Zusammenschluss der Gastronomen.
 
In Düsseldorf soll zum Jahreswechsel eine neue Straßenordnung erlassen werden. Da es viele Beschwerden von Gastronomen in der Altstadt und vom Carlsplatz über Belästigungen von Gästen und Kunden durch Bettelnde gibt, soll es nach dem Vorbild anderer Städte fünf Meter rund um die Außenflächen der Gastronomie ab 2027 ein generelles Bettelverbot geben.
 
Oberbürgermeister Stephan Keller (CDU) hat seinen Vorschlag jedoch nicht mit der schwarz-grünen Ratsmehrheit abgestimmt, was für Unmut sorgt. Die Grünen lehnten den Vorschlag umgehend ab und sprachen fälschlicherweise auch davon, die Bettler würden aus der Altstadt verdrängt. Die übrigen Parteien im Rat gingen ebenfalls auf Distanz. Die AfD hingegen verlangt bei dem Punkt eine weitgehendere Ausgestaltung der Straßenordnung.
 
Der Umgang mit dem Thema hat jedoch nicht nur mit der politischen Verortung der Akteure zu tun, sondern offenbar auch mit der Verfassung einer Stadt und dem Handlungsdruck, unter dem sich die Verantwortlichen sehen. So ist Dortmund jetzt keinesfalls der Vorreiter, sondern bezieht sich auf Aachen.
 
In der Kaiserstadt wurde bereits im Oktober 2024 für bestimmte Bereiche in der Innenstadt ein Bettelverbot mit Fünf-Meter-Zone beschlossen, darunter Bereiche am Dom, am Rathaus sowie in einer zentral gelegenen Fußgängerzone. Und anders als in Düsseldorf und Köln, wo die Grünen zu den Kritikern gehören, gab es in Aachen eine Mehrheit der Fraktionen von CDU, SPD, Grünen, AfD und Linken für das neue Konzept, das Repression und Hilfe verbindet.
 
Der Sozial- und Wirtschaftsdezernent Thomas Hissel, der jetzt auch Kämmerer der Stadt Aachen wird, warb damals sehr für das Votum. Man könne nicht alles zwei Jahre lang durchdenken, sondern müsse rasch ins Tun kommen. Sonst drohe die Gefahr, ganze Straßenzüge zu verlieren.
 
Diese Gefahr dürfte aktuell in den beiden größten Städten von NRW, Köln und Düsseldorf, nicht drohen. Wie unterschiedlich die Welten sind, zeigte der 8. Oktober. In Gelsenkirchen wurde die Fünf-Meter-Schutzzone beschlossen; der Stadtrat in Köln lehnte sie ab. Dem Vorschlag von der FDP-KSG-Fraktion folgten „nur“ CDU und AfD, eine Mehrheit kam nicht zustande. Ein Grünen-Ratsherr sprach von einem „herzlosen Antrag“.
 
In Dortmund hingegen hatte es im Mai einen Brandbrief der Gastronomen vom Alten Markt gegeben, einem zentralen Platz mit viel Außengastronomie in der City. Die Gastronomen berichteten, so eine Stadtsprecherin, von aufdringlichem und aggressivem Betteln, offenem Drogenkonsum, sinkender Aufenthaltsqualität und ausbleibenden Gästen. Schon 2025 hatte es einen ersten Vorstoß für die Bettelverbotszonen gegeben. Der blieb erfolglos, es wurde aber wegen der Zunahme des verbotenen aggressiven Bettelns in der City ein Zwangsgeld von 250 Euro für Wiederholungstäter eingeführt.
 
Gelsenkirchen folgte Aachen und beschloss die Schutzzonen nicht nur für die Außengastronomie, sondern auch für Geld- und Parkscheinautomaten. In Aachen zeigt sich nach Angaben des Ordnungsamtes, dass konsequente und massiv ausgeweitete Kontrollen von Personen, „die sich längerfristig in Aachen aufhalten und in Bezug auf Betteln häufiger auffallen, verinnerlicht“ werden. Dies alles diene dem Schutz der Bürger und deren subjektivem Sicherheitsempfinden.
 
Die aus dieser Strategie erwachsenden Zahlen sehen so aus: Von Oktober 2024 bis zum Sommer 2026 wurden 8850 Kontrollen in Bezug auf die diversen Erscheinungsformen von Bettelei durchgeführt. Daraus ergaben sich laut Stadt knapp 1400 eingeleitete Bußgeldverfahren und 1400 Platzverweise. „Dabei kommt den Platzverweisen eine besondere Bedeutung zu, da Bußgelder in der Regel nicht beigetrieben werden können“, so eine Sprecherin der Stadt Aachen.
 
Der Novellierung des Ordnungsbehördengesetzes zum 1. Juli 2026 wird ebenfalls besondere Bedeutung beigemessen, da dort erstmals auch die Erteilung von Aufenthaltsverboten mittels Ordnungsverfügung ermöglicht wird. „In letzter Konsequenz kann hierbei auch die Beantragung einer Ersatzzwangshaft in Erwägung gezogen werden.“