4. März 2017 | 00.00 Uhr
Düsseldorf
"Reichsbürger" forderte Unterhalt
Düsseldorf.
Das Sozialgericht wies im vergangenen Jahr 56 Prozent aller Klagen ab.
Von Stefani Geilhausen
Ein sogenannter Reichsbürger hat beim
Sozialgericht Düsseldorf versucht, Unterhalt einzuklagen. Nach der
"Haager Landkriegsordnung" stünden ihm als "Kriegsgefangenem im
besetzten Deutschland" monatlich 13.000 Euro zu. Das Gericht hat die
Klage nicht nur wegen Rechtsmissbrauchs abgewiesen. Die Kammer vermochte
auch nicht nachzuvollziehen, welches Recht der Kläger von einem Gericht
begehre, dass nach seinem eigenen Vortrag keine Befugnisse habe. Die
"Reichsbürger" bestreiten die Existenz und Rechtmäßigkeit der
Bundesrepublik. Ob der Kläger das Urteil zur Kenntnis genommen hat, darf
bezweifelt werden: Er hat dem "Personal der BRD" verboten, Post in sein
Postfach einzuwerfen.
Der Fall ist einer von rund 16.000, mit denen sich das
Düsseldorfer Sozialgericht im vergangenen Jahr befasst hat. Bei den
weitaus meisten handelte es sich um Klagen rund um die Themen Hartz 4
und Renten. Die Welle von Verfahren im Zusammenhang mit dem
Asylbewerberleistungsgesetz, die Gerichtspräsident Peter Brückner
erwartet hatte, sei 2016 ausgeblieben. "Wir können uns das nur so
erklären, dass zurzeit eher die Verwaltungsgerichte noch mit
Status-Klärungen befasst sind und Auseinandersetzungen um
Leistungsansprüche erst danach auf uns zu kommen", sagt Brückner gestern
bei der Präsentation der Jahresbilanz des Gerichts.
Die fiel 2016 nicht ganz so positiv aus wie im Vorjahr, weil die
Zahl der unerledigten Fälle gestiegen ist. Das liege nicht an den
Richtern, deren Pensum mit rund 400 Fällen pro Kopf weiter hoch sei,
sondern am Zuwachs neuer Klagen. Allein ein Honorarstreit zwischen
Psychotherapeuten und der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein schlug
mit 1200 Klagen zu Buche.
Die Richter mussten sich auch mit den Nachhilfestunden für eine
15-Jährige befassen, deren Mutter ihr damit zu einem besseren
Realschulabschluss verhelfen wollte. Das Gericht befand allerdings, dass
ihr dafür keine Unterstützung vom Jobcenter zustehe. Das zahlt laut
Gesetz eine Nachhilfe nur dann, wenn die Versetzung oder der
Schulabschluss akut gefährdet seien.
56 Prozent aller Klagen vorm Sozialgericht scheiterten in
Düsseldorf. Auch die eines Kellners, der mehr Krankengeld forderte.
Nachdem er erkrankt war, hatte er seinen Job verloren, beim
Arbeitsgericht den Ex-Chef angeschwärzt, der ihm angeblich Teile des
Lohns schwarz ausgezahlt habe. Das Finanzamt forderte prompt von ihm
Steuern für diese Beträge nach. Da er die Schwarzgeldzahlungen aber
nicht belegen konnte, wird das Krankengeld nach dem offiziellen Lohn
berechnet - Schwarzarbeit, so Brückner, lohnt sich eben wirklich nicht.
Quelle: RP
http://www.rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/reichsbuerger-forderte-u...