Caritas-Studie zeigt, dass Stromanteil im Regelbedarf um 20 Prozent erhöht werden muss

 

Zu wenig Geld für Strom

Der im Arbeitslosengeld II veranschlagte Anteil für Strom und die
Mehrbedarfe für die Warmwasserbereitung sind zu niedrig. Eine aktuelle
Caritas-Studie zeigt, dass der Stromanteil im Regelbedarf eines
alleinstehenden Erwachsenen um 20 Prozent (7,26 Euro) im Monat erhöht
werden muss. Auch bei Paaren und kleinen Kindern muss es mehr werden.

 

Diese Zahlen ergeben sich aus der Studie zum Stromkonsum, die
der Deutsche Caritasverband, das Zentrum für Europäische
Wirtschaftsforschung (ZEW) und der Stromspar-Check PLUS im Jahr 2015
erstellt haben:

Berechnungen des Deutschen Caritasverbandes zeigen, dass der Regelbedarf für Strom im Arbeitslosengeld II um 20 Prozent erhöht werden muss, damit die tatsächlichen Stromkosten abgedeckt sind. Klicken Sie auf die Grafik, um eine größere Ansicht zu erhalten.

Abhängig von der Größe eines Haushalts fehlen monatlich fünf bis elf
Euro im Budget für Strom, die nicht durch den Regelbedarf abgedeckt
sind. Noch stärker zeigt sich die finanzielle Lücke bei Haushalten, die
ihr warmes Wasser mit einem Boiler erzeugen. Hier fehlen im Schnitt
zusätzlich neun bis 19 Euro monatlich gegenüber den zugrunde gelegten
Pauschalen für Warmwasser.

"Es kann nicht sein, dass Alleinstehende und  Familien, die von
Arbeitslosengeld II leben müssen, ihre Stromkosten dadurch finanzieren,
dass sie an der Kleidung oder am Essen sparen. Und im schlimmsten Fall
sogar "im Dunkeln" sitzen, wenn ihnen der Strom abgestellt wird", macht
Caritas-Präsident Peter Neher deutlich.

 

Um Energiearmut zu vermeiden, fordert der Deutsche Caritasverband:

Stromanteil im Regelbedarf auf Basis des tatsächlichen Strombedarfs berechnen

Mehrbedarfe für dezentrale Warmwasserbereitung anpassen

Energiesparberatungen kostenlos anbieten

Stromsperren für schutzbedürftige Personen vermeiden

 

Autor/in:

Online-Redaktion DCV 16.12.15

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