Düs­sel­dorfs 14 „ge­fähr­li­che Or­te“

 

Düs­sel­dorfs 14 „ge­fähr­li­che Or­te“
Die Re­gie­rung muss­te jetzt ei­ne
Lis­te mit al­len Or­ten in NRW ver­öf­fent­li­chen.
Von Chris­toph Schro­eter

(csr) Ge­fähr­li­che Or­te,
die aber ei­gent­lich nicht so rich­tig ge­fähr­lich sind:
Die NRW-Lan­des­re­gie­rung hat nun die Aus­künf­te
er­teilt, zu de­nen sie der Ver­fas­sungs­ge­richts­hof auf
Be­trei­ben der AfD ver­pflich­tet hat­te. Hun­der­te
Stra­ßen in NRW wur­den ge­nannt, 14 da­von in Düs­sel­dorf.

Die­se sol­len im Sin­ne des
Po­li­zei­ge­set­zes „ge­fähr­lich und ver­ru­fen“ sein.
Be­reits vor zwei Jah­ren hat­te die Lan­des­re­gie­rung
nach ei­ner An­fra­ge der AfD 44 Or­te in NRW nach die­ser
De­fi­ni­ti­on be­nannt und Städ­ten zu­ge­ord­net.
 Kon­kre­te An­ga­ben da­zu wur­den aber ver­wei­gert. Das
sei un­zu­läs­sig, hat­te der Ver­fas­sungs­ge­richts­hof
mo­niert, die Ab­ge­ord­ne­ten hät­ten ei­nen
In­for­ma­ti­ons­an­spruch. Nun wur­den Stra­ßen und Plät­ze
ge­nannt, die die­se 44 Ge­bie­te de­fi­nie­ren. Be­son­ders
vie­le Orts­an­ga­ben wer­den für Köln, Dort­mund und Es­sen
ge­nannt. Für Aa­chen sind 35 Or­te auf­ge­führt, für
Düs­sel­dorf 14. So ist in der Lan­des­haupt­stadt da­mit
das Bahn­hofs­vier­tel mar­kiert, nicht aber die Alt­stadt.

Die An­ga­ben be­zie­hen sich auf den
Zeit­raum von De­zem­ber 2010 bis De­zem­ber 2017. Das
NRW-In­nen­mi­nis­te­ri­um hat­te dar­auf hin­ge­wie­sen,
dass es sich bei den Be­grif­fen „ge­fähr­li­che und
ver­ru­fe­ne Or­te“ um po­li­zei­fach­li­che
Be­zeich­nun­gen han­delt, die ir­re­füh­rend sei­en.

Das sind die 14 Stra­ßen in Düs­sel­dorf,
die in der Lis­te ge­nannt wer­den: Min­tropplatz,
Min­trop­stra­ße, Scheu­ren­stra­ße, Aders­stra­ße,
Lui­sen­stra­ße, Helm­holtz­stra­ße, El­ler­stra­ße,
Li­ni­en­stra­ße, Les­sing­stra­ße, Apol­li­na­ris­stra­ße,
In­dus­trie­stra­ße, Vul­kan­stra­ße, Drei­eck­stra­ße,
Quer­stra­ße.

An die­sen Or­ten er­mög­licht das
Ge­setz Po­li­zis­ten oh­ne wei­te­ren An­lass
Iden­ti­täts­fest­stel­lun­gen. Das
NRW-In­nen­mi­nis­te­ri­um be­tont, die ge­nann­ten Or­te
de­fi­nier­ten nicht un­be­dingt Or­te, an de­nen Bür­ger
ei­ner er­höh­ten Ge­fahr aus­ge­setzt sind, Op­fer von
Straf­ta­ten zu wer­den. Es kön­ne sich auch um Or­te
han­deln, an de­nen Straf­ta­ten le­dig­lich ver­ab­re­det
und vor­be­rei­tet wer­den. rp

 

 

„Gefährliche Orte“ in NRW - Landesregierung nennt Hunderte Straßen


Gefährliche Orte, die nicht unbedingt gefährlich sind: Die
Landesregierung hat nun die Auskünfte erteilt, zu denen sie der
Verfassungsgerichtshof auf Betreiben der AfD verpflichtet hatte.

Die Landesregierung hat Hunderte Straßen und Plätze in Nordrhein-Westfalen genannt, die
„gefährlich und verrufen“ im Sinne des Polizeigesetzes sein sollen. Sie
beantwortet damit eine Anfrage von AfD-Abgeordneten aus dem Jahr 2017.
Weil das Innenministerium diese Anfrage zunächst nicht vollständig
beantworten wollte, hatte es jahrelangen Streit gegeben.

Die Landesregierung hatte in einer ersten Antwort vor zwei Jahren 44 Orte
im Land nach dieser Definition benannt und Städten zugeordnet, konkrete
Angaben dazu aber verweigert. Das sei unzulässig, hatte der
Verfassungsgerichtshof moniert und die Landesregierung im Januar
gezwungen, die Anfrage zu beantworten. Die Abgeordneten hätten einen
Informationsanspruch.

Nun werden in einer seitenlangen Tabelle Straßen und Plätze genannt, die diese 44 Gebiete definieren.
Besonders viele Ortsangaben werden für Köln, Dortmund und Essen
genannt. Für Aachen sind 35 Ortsangaben aufgeführt, für Düsseldorf 14.
So ist in der Landeshauptstadt damit das Bahnhofsviertel markiert, nicht
aber die Altstadt. Auch Wuppertal kommt in der Auflistung der einzelnen Straßen vor, dort wird zum Beispiel der Berliner Platz aufgezählt.

Die Angaben beziehen sich auf den Zeitraum von Dezember 2010 bis Dezember
2017. Das NRW-Innenministerium hatte darauf hingewiesen, dass es sich
bei den Begriffen „gefährliche und verrufene Orte“ um polizeifachliche
Bezeichnungen handelt, die irreführend seien.

Die AfD hatte argumentiert, die Bürger hätten ein Recht zu wissen, wo genau

es gefährlich sei und was die Polizei vor Ort dagegen unternehme.
Allerdings hatte sie ihre Anfrage auf einen Passus in Paragraf 12 des
NRW-Polizeigesetzes bezogen, in dem es um Identitätsfeststellungen geht.

Das Innenministerium hatte entgegnet, die dort genannten Orte definierten
eben nicht unbedingt Orte, an denen Bürger einer erhöhten Gefahr
ausgesetzt sind, Opfer von Straftaten zu werden. Es könne sich auch um
Orte handeln, an denen Straftaten lediglich verabredet und vorbereitet
werden.

An solchen Orten ermöglicht das Gesetz Polizisten ohne weiteren Anlass
Identitätsfeststellungen - etwa in einschlägigen Straßen der
Bahnhofsviertel.

Die Regierung hatte argumentiert, die Polizeiarbeit werde erschwert, wenn
potenzielle Straftäter präzise Informationen über solche Orte erlangten.
Anwohnern von öffentlich als „gefährlich“ bezeichneten Wohngegenden
drohe eine Stigmatisierung. Das Sicherheitsgefühl der Bürger könne zudem
beeinträchtigt werden. Die Verfassungsrichter ließen das nicht gelten.
Die Regierung sei grundsätzlich verpflichtet, Fragen von Abgeordneten zu
beantworten.

Die AfD interpretierte die Auskünfte am Mittwoch auf ihre Weise: Die
Landesregierung habe nicht zugeben wollen, „dass sie in vielen Bereichen
die Lage nicht mehr im Griff hat. Wir wissen jetzt, wo genau die
Kriminalitäts-Hotpots und No-Go-Areas in NRW sind und werden das
sorgfältig analysieren.“

(dpa)

 
https://www.wz.de/nrw/wuppertal-und-duesseldorf-regierung-benennt-gefaeh...