Die Landesregierung hatte in einer ersten Antwort vor zwei Jahren 44 Orte
im Land nach dieser Definition benannt und Städten zugeordnet, konkrete
Angaben dazu aber verweigert. Das sei unzulässig, hatte der
Verfassungsgerichtshof moniert und die Landesregierung im Januar
gezwungen, die Anfrage zu beantworten. Die Abgeordneten hätten einen
Informationsanspruch.
Liste mit allen Orten in NRW veröffentlichen.
(csr) Gefährliche Orte,
die aber eigentlich nicht so richtig gefährlich sind:
Die NRW-Landesregierung hat nun die Auskünfte
erteilt, zu denen sie der Verfassungsgerichtshof auf
Betreiben der AfD verpflichtet hatte. Hunderte
Straßen in NRW wurden genannt, 14 davon in Düsseldorf.
Diese sollen im Sinne des
Polizeigesetzes „gefährlich und verrufen“ sein.
Bereits vor zwei Jahren hatte die Landesregierung
nach einer Anfrage der AfD 44 Orte in NRW nach dieser
Definition benannt und Städten zugeordnet.
Konkrete Angaben dazu wurden aber verweigert. Das
sei unzulässig, hatte der Verfassungsgerichtshof
moniert, die Abgeordneten hätten einen
Informationsanspruch. Nun wurden Straßen und Plätze
genannt, die diese 44 Gebiete definieren. Besonders
viele Ortsangaben werden für Köln, Dortmund und Essen
genannt. Für Aachen sind 35 Orte aufgeführt, für
Düsseldorf 14. So ist in der Landeshauptstadt damit
das Bahnhofsviertel markiert, nicht aber die Altstadt.
Die Angaben beziehen sich auf den
Zeitraum von Dezember 2010 bis Dezember 2017. Das
NRW-Innenministerium hatte darauf hingewiesen,
dass es sich bei den Begriffen „gefährliche und
verrufene Orte“ um polizeifachliche
Bezeichnungen handelt, die irreführend seien.
Das sind die 14 Straßen in Düsseldorf,
die in der Liste genannt werden: Mintropplatz,
Mintropstraße, Scheurenstraße, Adersstraße,
Luisenstraße, Helmholtzstraße, Ellerstraße,
Linienstraße, Lessingstraße, Apollinarisstraße,
Industriestraße, Vulkanstraße, Dreieckstraße,
Querstraße.
An diesen Orten ermöglicht das
Gesetz Polizisten ohne weiteren Anlass
Identitätsfeststellungen. Das
NRW-Innenministerium betont, die genannten Orte
definierten nicht unbedingt Orte, an denen Bürger
einer erhöhten Gefahr ausgesetzt sind, Opfer von
Straftaten zu werden. Es könne sich auch um Orte
handeln, an denen Straftaten lediglich verabredet
und vorbereitet werden. rp
„Gefährliche Orte“ in NRW - Landesregierung nennt Hunderte Straßen
Düsseldorf
Gefährliche Orte, die nicht unbedingt gefährlich sind: Die
Landesregierung hat nun die Auskünfte erteilt, zu denen sie der
Verfassungsgerichtshof auf Betreiben der AfD verpflichtet hatte.
Die Landesregierung hat Hunderte Straßen und Plätze in Nordrhein-Westfalen genannt, die
„gefährlich und verrufen“ im Sinne des Polizeigesetzes sein sollen. Sie
beantwortet damit eine Anfrage von AfD-Abgeordneten aus dem Jahr 2017.
Weil das Innenministerium diese Anfrage zunächst nicht vollständig
beantworten wollte, hatte es jahrelangen Streit gegeben.
Nun werden in einer seitenlangen Tabelle Straßen und Plätze genannt, die diese 44 Gebiete definieren.
Besonders viele Ortsangaben werden für Köln, Dortmund und Essen
genannt. Für Aachen sind 35 Ortsangaben aufgeführt, für Düsseldorf 14.
So ist in der Landeshauptstadt damit das Bahnhofsviertel markiert, nicht
aber die Altstadt. Auch Wuppertal kommt in der Auflistung der einzelnen Straßen vor, dort wird zum Beispiel der Berliner Platz aufgezählt.
Die Angaben beziehen sich auf den Zeitraum von Dezember 2010 bis Dezember
2017. Das NRW-Innenministerium hatte darauf hingewiesen, dass es sich
bei den Begriffen „gefährliche und verrufene Orte“ um polizeifachliche
Bezeichnungen handelt, die irreführend seien.
Die AfD hatte argumentiert, die Bürger hätten ein Recht zu wissen, wo genau
es gefährlich sei und was die Polizei vor Ort dagegen unternehme.
Allerdings hatte sie ihre Anfrage auf einen Passus in Paragraf 12 des
NRW-Polizeigesetzes bezogen, in dem es um Identitätsfeststellungen geht.
Das Innenministerium hatte entgegnet, die dort genannten Orte definierten
eben nicht unbedingt Orte, an denen Bürger einer erhöhten Gefahr
ausgesetzt sind, Opfer von Straftaten zu werden. Es könne sich auch um
Orte handeln, an denen Straftaten lediglich verabredet und vorbereitet
werden.
An solchen Orten ermöglicht das Gesetz Polizisten ohne weiteren Anlass
Identitätsfeststellungen - etwa in einschlägigen Straßen der
Bahnhofsviertel.
Die Regierung hatte argumentiert, die Polizeiarbeit werde erschwert, wenn
potenzielle Straftäter präzise Informationen über solche Orte erlangten.
Anwohnern von öffentlich als „gefährlich“ bezeichneten Wohngegenden
drohe eine Stigmatisierung. Das Sicherheitsgefühl der Bürger könne zudem
beeinträchtigt werden. Die Verfassungsrichter ließen das nicht gelten.
Die Regierung sei grundsätzlich verpflichtet, Fragen von Abgeordneten zu
beantworten.
Die AfD interpretierte die Auskünfte am Mittwoch auf ihre Weise: Die
Landesregierung habe nicht zugeben wollen, „dass sie in vielen Bereichen
die Lage nicht mehr im Griff hat. Wir wissen jetzt, wo genau die
Kriminalitäts-Hotpots und No-Go-Areas in NRW sind und werden das
sorgfältig analysieren.“