Gericht bestätigt Verbot des Dortmunder Straßenstrichs

Gericht bestätigt Verbot des Dortmunder Straßenstrichs

11.08.2015 | 13:22 Uhr

Gericht bestätigt Verbot des Dortmunder Straßenstrichs

Seit 2011 ist der Straßenstrich in Dortmund verboten. Eine
Prostituierte ist mit ihrer Klage gegen das Verbot gescheitert.Foto:
Knut Vahlensieck

Dortmund. Das Straßenstrichverbot in Dortmund ist rechtens,
urteilte am Dienstag das Oberverwaltungsgericht Münster. Das Urteil
könnte Signalwirkung haben.

In Dortmund wird es weiterhin keinen legalen Straßenstrich geben. So
urteilte am Dienstag das Oberverwaltungsgericht Münster und gab somit
der Stadt Dortmund Recht. Der Strich war im Jahr 2011 aus Gründen des
Jugendschutzes verboten worden.

Gegen das Verbot hatte die Prostituierte Dani K. vor zwei Jahren vor
dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen geklagt und einen Kompromiss
erstritten. Dann setzte die Stadt eine Berufungsverhandlung durch. Das
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen schränkte das Verbot auf den
Innenstadtbereich ein, solange es keine Ausweichmöglichkeit in der
Vorstadt gibt.

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In der Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht präsentierte die
Stadt Dortmund Kartenmaterial, mit dem sie argumentierte, dass es im
gesamten Stadtgebiet keine Ausweichmöglichkeit gebe. Überall gebe es
schutzwürdige Einrichtungen - zum Beispiel Schulen, Kindergärten und
Sportstätten.

Richter sehen keine rechtlichen Fehler bei Straßenstrich-Verbot

Die Münsteraner Richter gehen davon aus, dass sich die
katastrophalen Zustände, die bis zum Verbot 2011 an der Ravensberger
Straße geherrscht hatten, auch an anderen Standorten wiederholen
könnten. Nach Ansicht der Richter wurden bei der Entscheidung, die
Straßenprostitution im gesamten Stadtgebiet zu verbieten, keine
rechtlichen Fehler gemacht.

Wilhelm Achelpöhler, Anwalt der Prostituierten "Dany", die gegen die
Sperrbezirksverordnung geklagt hat, geht von einer Signalwirkung des
Urteils aus. Möglicherweise würden andere Städte im Ruhrgebiet nun
nachziehen und die Straßenprostitution ebenfalls komplett verbieten.
(mit dpa)

Jörn Hartwich, Martin von Braunschweig

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11. August 2015 | 16.23 Uhr

Dortmund

Urteil: Straßenstrich bleibt in ganz Dortmund verboten

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