Hartz-IV-Sperre für Zuwanderer rechtens. "Beschäftigungswunder" bei Rumänen und Bulgaren

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BA: "Beschäftigungswunder" bei Rumänen und Bulgaren

Berlin.
Deutschland darf
Zuwanderern aus EU-Staaten Hartz-IV-Leistungen verweigern, wenn die
Bürger allein wegen des Bezugs der Sozialleistung einreisen. Dabei
findet die Mehrheit der zuwandernden Bulgaren und Rumänen in Deutschland
schnell Arbeit. 

 

Es gebe ein Recht auf Arbeitnehmerfreizügigkeit
in der EU, aber kein Recht auf Einwanderung in die nationalen
Sozialsysteme. Das entschied gestern der Europäische Gerichtshof (EuGH)
in Luxemburg. Bundesregierung, Kommunen und Bundesagentur für Arbeit
reagierten erleichtert.

"Beschäftigungswunder" bei Rumänen und Bulgaren

Das Urteil hat wegen der Debatte über möglichen Missbrauch von
Sozialleistungen von Zuwanderern grundsätzliche Bedeutung. Die
Diskussion hatte sich entzündet, weil seit dem 1. Januar auch Bulgaren
und Rumänen die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit genießen.

Manche Städte, etwa Duisburg, verzeichnen seither einen deutlichen
Anstieg an Hartz-IV-Beziehern aus diesen Ländern. Die große Mehrheit
der zuwandernden Bulgaren und Rumänen findet in Deutschland jedoch
sofort Beschäftigung. "Wir erleben bei den EU-Bürgern aus den zwei
Staaten ein wahres Beschäftigungswunder", sagte Herbert Brücker, Experte
am Forschungsinstitut IAB.

 

Bei Hartz IV jeden Einzelfall prüfen

Im konkreten Fall, der vor dem EuGH am Dienstag entschieden wurde,
ging es um eine Rumänin aus Leipzig, die auf Hartz IV geklagt hatte.
Das Jobcenter hatte ihr die Leistung verweigert, weil sie keine Arbeit
aufnahm und auch zuvor keine gesucht hatte.

Um aber erst einmal ein Recht auf Aufenthalt in Deutschland zu
haben, hätte die Frau über "ausreichende Existenzmittel" verfügen
müssen. Da die Frau diese nicht hatte, könne sie auch kein Recht auf
Aufenthalt und damit nicht das im EU-Recht verankerte
Diskriminierungsverbot für sich geltend machen, so der EuGH. Sie habe
deshalb auch keinen Anspruch auf Hartz IV. Der EuGH gab aber klar vor,
dass die deutsche Arbeitsverwaltung jeden Einzelfall künftig genau
prüfen müsse.

 

Quelle: mar/anh

http://www.rp-online.de/politik/deutschland/ba-beschaeftigungswunder-bei...