Mieter praktisch machtlos
Darum hat die Mietpreisbremse in Düsseldorf völlig versagt
Eine schöne neue Wohnung – für viele Düsseldorfer aus Kostengründen nur noch ein Traum.
Düsseldorf -
Eigentlich eine tolle Idee: Bei Neuvermietungen sollte der Preis
einer Wohnung nicht um mehr als 10 Prozent vom Mietspiegel abweichen.
Hat in Düsseldorf nicht funktioniert. Und die Mieter sind praktisch
machtlos.
Die Politik hatte die Mietpreisbremse am 1. Juli 2015 in NRW
eingeführt. Nur in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt dürfen die
Preise seitdem bei einer Neuvermietung nicht mehr als zehn Prozent über
der „ortsüblichen Vergleichsmiete“ liegen. Damit sollte der enorme
Preisanstieg der letzten Jahre gestoppt werden.
Hat nicht funktioniert: In Düsseldorf sind laut Internetportal
„Immowelt“ seitdem die Preise im Schnitt um 13 Prozent gestiegen. Mit
10,50 Euro pro Quadratmeter kalt bei Neuvermietungen hat die
Landeshauptstadt Köln als teuerste Metropole des Landes abgelöst.
Die teuersten Städte
StadtPreis pro Quadratmeter Düsseldorf 10,50 € Köln 10,30 € Münster 9,60 € Meerbusch 9,40 € Frechen u. Bonn 9,10 €
Die günstigsten Städte
StadtPreis pro Quadratmeter Paderborn7,20 € Erkrath 7,10 € Bielefeld 6,60 € Kleve 6,40 € Bocholt 6,30 € Monheim a. R. 6,20 €
„Man muss ganz klar sagen, dass die Mietpreisbremse nicht
funktioniert“, gibt Michaelo Damerow, Geschäftsführer des Mietervereins
Düsseldorf zu.
Doch warum ist das so? Damerow nennt drei Gründe:
• „Die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete
ist in Düsseldorf, aber auch anderswo, schwierig.“ Der Mietspiegel hat
mit der Realität oft nichts zu tun, die Preise können sich auch schon
von Straße zu Straße unterscheiden.
• „Als Mieter ist es fast unmöglich zu erkennen, ob
Modernisierungen vor Neuvermietung stattgefunden haben.“ Denn durch
Modernisierungen lässt sich die Preisbremse aushebeln.
• „Der angespannte Markt führt dazu, dass die
Interessenten sich nicht trauen, über den Preis zu sprechen. Und hat man
die Wohnung, will man das Verhältnis zum Vermieter nicht sofort
trüben.“
Das schränkt auch die Möglichkeiten in der Praxis ein, gegen eine zu
starke Mieterhöhung vorzugehen. Man muss als Mieter erst einmal die
ortsübliche Vergleichsmiete ermitteln, dann feststellen, ob modernisiert
wurde (geht nur über den Vermieter) und dann beim Vormieter ermitteln,
wie viel Miete der denn gezahlt hat.
„Wir haben seit Einführung der Mietpreisbremse bei uns keinen einzigen Fall in der Beratung gehabt“, sagt Damerow.
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