Presseerklärung
Düsseldorf, 15.12.2016
Wohnungsloser Sascha P. bekommt sein Handy zurück – juristisches Nachspiel für den OSD
Nach der Berichterstattung über die Wegnahme des Handys vom wohnungslosen Sascha P. war die Empörung bei den Düsseldorfer Bürgern groß. Die Bereitschaft, Sascha zu helfen und die Sicherheitsleistung in Höhe von 150,- Euro zu zahlen, war überwältigend – so überwältigend, dass das Ordnungsamt sich heute bei den Streetworkern von fiftyfifty gemeldet hat, um zu klären, wie Sascha sein Handy endlich wiederbekommen kann. Die Sicherheitsleistung musste er dennoch zahlen – und ist damit ein Beleg für die Ungleichbehandlung von Wohnungslosen und Bürgern mit festem Wohnsitz. Sascha ist jedoch einfach nur froh, endlich sein Handy zurückbekommen zu haben. „Nun kann ich endlich meine Familie wieder selbst informieren, und sie müssen nicht alles aus der Zeitung erfahren“, sagt Sascha lächelnd. Doch das Vorgehen wird für den OSD juristische Konsequenzen haben. Rechtsanwalt Jasper Prigge hat einen Antrag auf eine gerichtliche Entscheidung gegen das Vorgehen der OSDler eingereicht. Demnach hätte ein Richter der Konfiszierung des Handys als Sicherheitsleistung zustimmen müssen. Das Wegnehmen von Gegenständen obliegt dem Richtervorbehalt, nicht dem Ermessen des OSD. Dass dieses Verhalten offenbar vorsätzlich geschieht, belegt die Aussage des Ordnungsamtes selbst, ein solches Vorgehen sei „lebensfremd“. Rechtsanwalt Prigge sieht dies anders: „ Das Vorgehen ist nicht „lebensfremd“, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Der Richtervorbehalt ist keine unnötige Förmelei, sondern soll die Rechte des Betroffenen schützen. Daran muss sich auch die Stadt Düsseldorf halten." Die Streetworker wünschen sich in Zukunft, dass es nicht mehr zu solchen Eskalationen zwischen Wohnungslosen und dem OSD kommt. „Wir haben dem Ordnungsamt schriftlich und bei der Handy-Übergabe heute persönlich angeboten, gemeinsam bei Konflikten auf der Straße friedliche Lösungen zu finden“, sagt Julia von Lindern. „Für die Zukunft hoffen wir auf entsprechendes Verhalten der OSD-Streifen.“ Über die weitere Entwicklung werden wir Sie entsprechend informieren.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Oliver Ongaro, fiftyfifty: 0171-535 84 94
Julia von Lindern, fiftyfifty: 0179-920 88 79
Jasper Prigge, Rechtsanwalt: 0152 – 53 88 15 13
Pressemitteilung
Düsseldorf, den 13.12.2016
OSD-Mitarbeiter schikanieren Wohnungslose
Seit mehreren Wochen gehen Mitarbeiter des Ordnungs- und Servicedienstes der Stadt Düsseldorf mit Platzverweisen und Bußgeldern gegen Wohnungslose, die sich im Bereich der Innenstadt aufhalten, vor. Am 22.11.16 sollte der fiftyfifty-Verkäufer Zsolt R. ein Verwarnungsgeld bezahlen, weil er beim Zeitungsverkauf auf seiner Tasche auf der Kö saß. Der OSD beschlagnahmte das Verwarnungsgeld in Höhe von 30 Euro direkt aus dem Erlös des fiftyfifty-Verkaufs. Am 05.12.16 beschlagnahmten OSD-Mitarbeiter das neu gekaufte Handy des Wohnungslosen Sascha P. in der Grünanlage an der Kunstakademie, weil er seinen Hund nicht angeleint hatte. Anfang Dezember wird der wohnungslose fifty-Verkäufer Rüdiger W. am Marktplatz von OSD-Mitarbeitern aufgefordert, den Platz zu verlassen. Nach dem Hinweis von Rüdiger, er habe sich doch ruhig verhalten und niemanden gestört, wird ihm gedroht, dass sein Hund mitgenommen würde. „Mit Sorge beobachten wir das rigorose und unverhältnismäßige Vorgehen von OSD-Mitarbeitern gegen Wohnungslose seit mehreren Wochen“, erklärt Julia von Lindern, Sozialarbeiterin beim Straßenmagazin fiftyfifty. Es gibt die Möglichkeit, direkt mit den betroffenen Wohnungslosen zu sprechen.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Julia von Lindern, fiftyfifty, Tel.: 0179/920 88 79
Oliver Ongaro, fiftyfifty, Tel.: 0171/53 58 494
Obdachloser bekommt sein Handy vom OSD zurück
(hpaw)
Der Wohnungslose Sascha P. hat sein Handy zurück. Das teilte die
Organisation Fiftyfifty mit. Der Ordnungs- und
Sicherheitsdienst (OSD) habe sich gestern gemeldet, um zu
erklären, wie der Obdachlose sein Handy wiederbekommen könne.
Sascha P. sei froh: „Nun kann ich endlich meine Familie selbst
informieren, und sie müssen nicht alles aus der Zeitung
erfahren.“
Der OSD hatte P. am 5. Dezember das Handy weggenommen, weil er ein Ordnungsgeld von 150 Euro
wegen seines nicht angeleinten Hundes nicht an Ort und Stelle
bezahlen konnte. Fiftyfifty hatte das Vorgehen der Stadt unter
anderem deshalb kritisiert, weil das Handy bei der Behörde
nicht auffindbar war, als Sascha P. es auslösen wollte.
Die Organisation will die Angelegenheit nun juristisch klären
lassen. Sie meint, dass ein Richter der Konfiszierung des Handys
hätte zustimmen müssen.
RP 16.12.16
Ordnungsamt in Düsseldorf nahm Telefon weg 15. Dezember 2016 | 15.24 Uhr
Obdachloser Sascha P. hat sein Handy zurück
Sascha P. (mit Hund Fraggle) freut sich: Er hat sein Handy zurück.
FOTO: Endermann, Andreas
Sascha P. hat sein Handy vom Ordnungsamt zurückbekommen. Das teilten die
Streetworker von Fiftyfifty mit. Das Amt habe sich gemeldet, um zu
erklären, wie Sascha das Handy wiederbekommen kann.
Von Helene Pawlitzki, Düsseldorf
Der Ordnungs- und Sicherheitsdienst (OSD) habe
sich am Donnerstag bei den Streetworkern gemeldet, um zu klären, wie
Sascha sein Handy wiederbekommen könne, teilte Fiftyfifty mit. Sascha P.
sei froh: "Nun kann ich endlich meine Familie wieder selbst
informieren, und sie müssen nicht alles aus der Zeitung erfahren."
Der OSD hatte dem jungen Wohnungslosen das Handy weggenommen, weil er seinen Hund in einer Grünfläche nicht angeleint hatte.
Daraufhin sollte er ein Verwarnungsgeld von 150 Euro bezahlen. Weil er
so viel Geld nicht dabei hatte, nahmen ihm die Mitarbeiter sein Handy
weg. Dieser Fall erhielt viel Medienaufmerksamkeit, und die Empörung
unter Düsseldorfern war groß.
Fiftyfifty hatte das Vorgehen der Stadt nach Bekanntwerden des Falls kritisiert:
- Zum einen findet die Organisation es problematisch, dass der OSD
sich weigert, Post an Wohnungslose an das Büro von Fiftyfifty
zuzustellen. Die Stadt vertritt den Standpunkt, dass Wohnungslose keine
Adresse haben können. Deshalb müsse man Ordnungsgelder an Ort und Stelle
einziehen. Fiftyfify-Mitarbeiter Oliver Ongaro: "Polizei und
Staatsanwaltschaft handhaben das sehr viel flexibler. Diese Behörden
schicken amtliche Post problemlos an uns, an die Diakonie oder an andere
Organisationen." - Zum anderen kritisierte die Wohnungslosen-Hilfsorganisation stark,
dass es mehrere Tage nicht möglich war, das Handy gegen die Zahlung von
150 Euro auszulösen. Man habe mehrfach mit der entsprechenden Behörde
telefoniert. Dort habe es geheißen, man wisse nicht, wo das Handy sei.
Zumindest der zweite Punkt hat sich nun erledigt. Für Fiftyfifty
ist die Sache aber noch nicht geklärt. Die Organisation hat einen Antrag
auf gerichtliche Entscheidung gegen das Vorgehen des OSD eingereicht.
Sie ist der Ansicht, dass ein Richter der Konfiszierung des Handys hätte
zustimmen müssen.
"Wir haben dem Ordnungsamt schriftlich und bei der Handy-Übergabe
angeboten, bei Konflikten auf der Straße gemeinsam friedliche Lösungen
zu finden", sagt Fiftyfifty-Mitarbeiterin Julia von Lindern. "Für die
Zukunft hoffen wir auf entsprechendes Verhalten der OSD-Streifen."
http://www.rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/beschwerde-des-strassenm...
Fiftyfifty in Düsseldorf 14. Dezember 2016 | 14.06 Uhr
Obdachlose fühlen sich von Ordnungsdienst schikaniert
http://www.rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/obdachlose-fuehlen-sich-...
Ordungsdienst droht Ärger, weil sie Obdachlosem Handy abnahmen
16.12.16, 10:19 Uhr
Sascha mit Hund Fraggle
Foto: Uwe Schaffmeister
Der wohnungslose Sascha P. kann aufatmen: Er hat sein Handy, das ihm der städtische OSD als Sicherheitsleistung weggenommen hatte, zurück. 16.12.16
150 Euro Sicherheitsleistung
„Die Bereitschaft, Sascha zu helfen und die Sicherheitsleistung von 150 Euro zu zahlen, war
überwältigend – so überwältigend, dass das Ordnungsamt sich am
Donnerstag bei den Streetworkern gemeldet hat, um zu klären, wie Sascha
sein Handy wiederbekommen kann“, erläutert Oliver Ongaro von
„fiftyfifty“.
Die Sicherheitsleistung musste der Obdachlose dennoch zahlen – laut
„fiftyfifty“ sei das „ein Beleg für die Ungleichbehandlung von
Wohnungslosen und Bürgern mit festem Wohnsitz“.
Juristische Konsequenzen
Aber das Vorgehen werde juristische Konsequenzen für den OSD haben: „Rechtsanwalt Jasper
Prigge hat einen Antrag auf eine gerichtliche Entscheidung gegen das
Vorgehen der OSDler eingereicht.
Demnach hätte ein Richter der Konfiszierung des Handys als Sicherheitsleistung zustimmen
müssen. Das Wegnehmen von Gegenständen obliegt dem Richtervorbehalt,
nicht dem Ermessen des OSD“.
Prigge sagt: „Dieses Vorgehen ist vorgeschrieben, daran sollte sich auch die Stadt halten.
– Quelle: http://www.express.de/25304050 ©2016
http://www.express.de/duesseldorf/duesseldorf-ordungsdienst-droht-aerger...
Obdachloser Sascha – Ordnungsdienst nahm ihm das Handy ab – Quelle: http://www.express.de/25303968 ©2016 14.12.16
http://www.express.de/duesseldorf/duesseldorf-obdachloser-sascha---ordnu...
Wohnungsloser bekommt Handy zurück 15.12.2016 - 16:57 Uhr
http://www.nrz.de/staedte/duesseldorf/wohnungsloser-bekommt-handy-zuruec...
http://www.nrz.de/staedte/duesseldorf/duesseldorfer-ordnungsamt-soll-woh...
Gegenwind für OSD Düsseldorf: Wohnungsloser bekommt sein Handy zurück 15.12.16
http://www.report-d.de/Duesseldorf/Aktuelles/Gegenwind-fuer-OSD-Duesseld...
Amt gibt Obdachlosen Handy zurück
Bild 16.12.16 und 13.12.16