OSD-Mitarbeiter klagen gegen Stadt

14. Oktober 2015 | 07.25 Uhr

Ordnungsdienst: Lohn-Klage könnte für Stadt teuer werden

Zwei Mitarbeiter des Ordnungsdienstes hatten für mehr Lohn geklagt.
FOTO: RP

Düsseldorf.

Mitarbeiter des Ordnungsdienstes fordern eine höhere Bezahlung. Das kann rund 250.000 Euro im Jahr kosten.
Von Wulf Kannegiesser

Ein Teilerfolg von zwei Mitarbeitern des
städtischen Ordnungs- und Servicedienstes (OSD) beim
Landesarbeitsgericht könnte die Stadt jetzt zusätzlich rund eine
Viertelmillion Euro pro Jahr kosten.

Die OSD-Kläger hatten auf Bezahlung nach einer höheren
Entgeltgruppe geklagt, in erster Instanz beim Arbeitsgericht aber
verloren. In der Berufung kamen sie am Dienstag allerdings weiter. Das
Landesarbeitsgericht (LAG) regte als Vergleich an, die OSD-Männer
sollten zwar in Lohngruppe 8 bleiben, aber eine außertarifliche Zulage
bekommen. Nach Gerichtsangaben hat sich die Stadt jetzt rund sechs
Wochen Bedenkzeit erbeten.

Angesichts der vielfältigen Aufgaben des OSD (die nach Ansicht der
Kläger schon den Befugnissen der Polizei ähneln) pochten die
Mitarbeiter (48 und 39 Jahre alt) auf Bezahlung nach der höheren
Tarifgruppe 9. Die Differenz zur aktuellen Tarifgruppe 8 beträgt je nach
Erfahrungsstufe zwischen 156 und 815 Euro.

Die rechtlichen Voraussetzungen für eine solche Höhergruppierung
sah das LAG am Dienstag zwar nicht, schloss sich damit der Wertung des

Arbeitsgerichts an. Schon dort war betont worden, für eine Bezahlung
nach Tarifgruppe 9 seien "gründliche und umfassende Fachkenntnisse"
nötig, während bei "gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen" die
Gruppe 8 ausreichend sei.

Aber auf den Vorschlag der Kammer unter Vorsitz von Richterin
Annegret Haves sollen die Kläger jetzt doch immerhin 40 Prozent der
Differenz zwischen den beiden Entgeltgruppen zusätzlich erhalten. Und
zwar rückwirkend vom August 2014.

Beim ersten Kläger, der zudem Streifenführer und Ausbilder ist,
entspräche das einem monatlichen Brutto-Plus von 187,13 Euro. Auch sein
Kollege (39) aus dem Streifendienst soll laut Gerichtsvorschlag jene 40
Prozent der Differenz zwischen beiden Entgeltgruppen erhalten. Beide
Kläger stimmten zu.

Aber die Stadt will den Gerichtsvorschlag jetzt erst noch prüfen –
und zwar gründlich. Während die Bedenkzeit beim Arbeitsgericht sonst
bei zwei bis drei Wochen liegt, bat die Stadt hier um eine
Sechs-Wochen-Frist. Immerhin gelten die beiden Klagen zwar nicht als
Musterprozesse für alle übrigen OSD-Beschäftigten, könnten aber doch
Signalwirkung haben.

Und für die Stadt könnte die Zustimmung zum Kompromiss bedeuten:
Bei etwa 140 OSD-Mitarbeitern und einem monatlichen Plus pro Kopf von
geschätzt 150 Euro ergäbe sich für die Stadtkasse bereits eine
Mehrbelastung von 252.000 Euro pro Jahr. Daher gilt es als sicher, dass
die Stadt in den nächsten Wochen nicht juristische Aspekte des
Gerichtsvorschlags prüft, sondern eher die Folgekosten berechnet, die
sich daraus ergeben könnten.

http://www.rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/ordnungsdienst-klage-koe...

 

14. Oktober 2015 - 10:53 Uhr

Düsseldorf

Bekommen OSD-Mitarbeiter bald mehr Geld?

OSD-Mitarbeiter klagen – Richterin schlägt Vergleich vor.

Düsseldorf. Vor
dem Landesarbeitsgericht haben am Dienstag die Mitarbeiter des
städtischen Ordnungs- und Servicedienstes (OSD) einen Teilerfolg gegen
die Stadt erzielt. Ihre Klage: „Wir wollen besser bezahlt werden.“ Das
Gericht schlug eine außertarifliche Zulage vor.

Sie wollten mehr Anerkennung und
mehr Geld. Doch Richterin Dr. Annegret Haves lehnte einen
Tätigkeitsvergleich mit der Polizei ab. Sie schlug einen Vergleich mit
einer Zulage vor. Diese Summe in Höhe von 187,13 Euro monatlich, die die
Richterin für angemessen hielt, soll rückwirkend ab dem 1. August 2014
für alle bezahlt werden.

Kläger waren zuvor beim Arbeitsgericht gescheitert

Die Richterin ließ durchblicken, dass
die Zulage dem Betriebsfrieden dient und ein Kammer-Urteil anders
ausfallen könnte. Die Kläger, vertreten durch Arbeitsrechtler Gerd
Stelzer, willigten sofort ein. Die Stadt braucht dagegen Bedenkzeit. Am
30. November will sonst die Kammer ein Urteil sprechen. Die Stadt war
durch Top-Anwälte vertreten, die nach eigenen Angaben für ihre Auftritte
pro Stunde 220 bis 500 Euro nehmen.

Beim
Arbeitsgericht waren die OSD-Kläger Tobias Kolditz-Mann und David
Neubauer abgeblitzt, weil man für den OSD keine „gründlichen und
umfassenden“ Kenntnisse brauche. Das sahen die Kläger anders. Sie
wollten zwar nicht wie die Polizei bezahlt werden, aber ihre Arbeit sei
vergleichbar.

54 Gesetze müssten sie kennen und
anwenden. Die beiden, die für sich, aber auch für alle OSD-Mitarbeiter
kämpften: „Es geht nicht allein ums Geld. Es geht um die Bewertung und
Anerkennung unserer Arbeit. Und die ist hart genug.“

http://www.wz-newsline.de/lokales/duesseldorf/bekommen-osd-mitarbeiter-b...

 

Gericht schlägt Vergleich vor im OSD-Streit

14.10.2015 | 08:09 Uhr

Zwei Mitarbeiter des Ordnungs- und Servicedienstes (OSD) haben die
Stadt Düsseldorf verklagt und verlangen die Bezahlung nach der
Entgeltgruppe 9 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD)
anstelle der bisher gewährten Entgeltgruppe 8 (NRZ berichtete). Die 14.
Kammer des Landesarbeitsgerichts hat zu diesem vor dem Arbeitsgericht
erfolglos gebliebenen Begehren der beiden Kläger gestern einige Aspekte
herausgestellt und den Parteien auf dieser Grundlage einen
Vergleichsvorschlag unterbreitet.

Gericht schlägt Vergleich vor im OSD-Streit | NRZ.de - Lesen Sie mehr auf:
http://www.derwesten.de/nrz/staedte/duesseldorf/gericht-schlaegt-verglei...

 

OSD-Mitarbeiter klagen gegen Stadt

10.10.2015 | 08:09 Uhr

Zwei Mitarbeiter des Düsseldorfer Ordnungs- und Servicedienstes
(OSD) verlangen die Bezahlung nach einer höheren Entgeltgruppe und
wollen dies jetzt vor dem Landesarbeitsgericht einklagen. Der Grund: Sie
hätten nahezu dieselben Aufgaben und Rechte wie die Polizei, ihre
Vergütung spiegele das aber nicht angemessen wider, heißt es in einer
Pressemitteilung des Gerichts. So dürften sie zum Beispiel Verwarngelder
erheben, Menschen anhalten und Personalien feststellen, Wohnungen
durchsuchen, Menschen in Gewahrsam nehmen und unmittelbaren Zwang
ausüben.

Das Arbeitsgericht Düsseldorf hatte ihre Klagen in erster Instanz
abgewiesen, weil für die geschilderten Tätigkeiten keine „gründlichen
und umfassenden Fachkenntnisse“ benötigt würden, wie dies die geforderte
Entgeltgruppe 9 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst
voraussetzt. Die Mitarbeiter des OSD müssten zwar eine Vielzahl von
Rechtsvorschriften kennen und anwenden sowie psychologisches Geschick
mitbringen. Diesen Anforderungen würde aber bereits mit der
Entgeltgruppe 8 Rechnung getragen, für die „gründliche und vielseitige
Fachkenntnisse“ erforderlich seien.

Auch die Option des so genannten Bewährungsaufstiegs kommt für die
Kläger nicht mehr in Frage. Früher regelte der
Bundes-Angestelltentarifvertrag, dass Mitarbeiter nach einer bestimmten
Bewährungszeit einer höheren Entgeltgruppe zugeordnet werden konnten.
Das ist heute jedoch nur noch dann möglich, wenn die Mitarbeiter bereits
eingestellt wurden, als der alte Tarifvertrag noch galt.

OSD-Mitarbeiter klagen gegen Stadt | NRZ.de - Lesen Sie mehr auf:
http://www.derwesten.de/nrz/staedte/duesseldorf/osd-mitarbeiter-klagen-g...