Paritätischer fordert Regelsatz von 520 Euro

 

20.09.16 Alter: 14 Tag(e)

Hartz IV: Paritätischer fordert Regelsatz von 520 Euro

Kategorie: Pressemeldung

Von: Gwendolyn Stilling

Pressemeldung vom 20.09.2016

Auf 520 Euro muss nach einer Studie der Paritätischen
Forschungsstelle der Regelsatz in Hartz IV angehoben werden. Der
Paritätische Wohlfahrtsverband wirft dem Bundesarbeitsministerium vor,
bei der Neuberechnung der Regelsätze willkürliche Eingriffe in die
Statistik vorgenommen und das Ergebnis auf 409 Euro künstlich klein
gerechnet zu haben. Zur Bestimmung des Existenzminimums von Kindern
verlangt der Verband die umgehende Einsetzung einer Expertenkommission.

„Die vorliegenden Regelsatzberechnungen des Ministeriums sind ein
Gemisch aus statistischer Willkür und finanzieller Nickeligkeit. Wer
hingeht und sogar Cent-Beträge für die chemische Reinigung, Grabschmuck
oder Hamsterfutter streicht, hat sich vom Alltag der Menschen ganz
offensichtlich längst verabschiedet“, so Ulrich Schneider,
Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Der Verband
kritisiert, dass so gut wie alle Ausgaben, die mit gesellschaftlicher
Teilhabe zu tun haben, dem Rotstift geopfert wurden. Statt das
soziokulturelle Existenzminimum zu garantieren, wie es die Verfassung
vorsieht, werde fast ausschließlich ein physisches Existenzminimum
berechnet. „Der Regelsatz der Bundesregierung grenzt die Menschen
einfach nur aus, anstatt wenigstens auf bescheidenstem Niveau Teilhabe
zu ermöglichen“, kritisiert Schneider. Überhaupt nicht nachvollziehbar
sei zudem, dass die Bundesregierung trotz Ermahnung des
Bundesverfassungsgerichts noch immer keine Lösung für die Frage nach dem
Mobilitätsbedarf vorgelegt habe.

Nach den Berechnungen des Paritätischen müsste der Regelsatz für
Erwachsene bei sachgerechter Herleitung zum 1. Januar 2017 von derzeit
404 Euro um 28,7 Prozent auf dann 520 Euro angehoben werden.

Die Berechnungen des Ministeriums zu den Kinderregelsätzen seien
wissenschaftlich nicht belastbar und extrem fehlerbehaftet, so das
Ergebnis der Expertise. Auf der vorhandenen Datengrundlage ließen sich
seriöserweise keine Kinderregelsätze berechnen. Der Paritätische fordert
daher von der Bundesregierung die sofortige Einsetzung einer
Expertenkommission, um die Frage zu beantworten, was ein Kind braucht.

Kontakt:

Gwendolyn Stilling, Tel. 030/24636305, E-Mail: pr@paritaet.org

Dateien:

160920_regelsatzexpertise_end.pdf129 K

http://www.der-paritaetische.de/nc/pressebereich/artikel/news/hartz-iv-p...