Schwarzfahrerin muss ins Gefängnis

 

Schwarzfahrerin muss ins Gefängnis

(wuk) Für eine Haftzeit von fünf Monate muss
eine 31-jährige Mutter ihre Kinder (8 und 9) demnächst bei Verwandten
unterbringen. Die notorische Schwarzfahrerin bekam bei ihrer zehnten
Verurteilung gestern auch vor dem Landgericht keine neue
Bewährungs-Chance. Vielfach war die Frau seit 2006 mit dem Gesetz in
Konflikt geraten – und immer wegen Bahnfahrten ohne Ticket. Einmal hatte
sie deswegen bereits eine dreimonatige Haftstrafe absitzen müssen.

RP 15.10.2015

 

 

Keine Gnade: Dauer-Schwarzfahrerin muss ins Gefängnis

Von Dieter Sieckmeyer 14.10.2015

Die 31-jährige Mutter von zwei Kindern hatte schon zehn Vorstrafen angesammelt, weil sie immer ohne Ticket fuhr.

Bischof, Andreas (abi)

Justizia; Justitia; Amtsgericht, Landgericht Krefeld; Nordwall; Gericht; Justiz; Prozess; Verfahren

Düsseldorf. Um eine
allerletzte Chance kämpfte am Mittwoch eine 31-Jährige vor dem
Landgericht. Die Mutter von zwei Kindern im Alter von acht und neun
Jahren startete einen Versuch, noch einmal Bewährung zu bekommen. Die
Frau war im August wegen notorischen Schwarzfahrens zu fünf Monaten Haft
verurteilt worden und hatte dagegen Berufung eingelegt. Doch die hatte
keine Aussicht auf Erfolg. Darum muss sich die 31-Jährige nun darum
kümmern, für ihre beiden Sprößlinge eine geeignete Pflegestelle zu
finden.

Bereits seit 2006 wird die Dame
immer wieder ohne Ticket in Bussen und Bahnen ertappt. Bereits zehn Mal
wurde sie dafür verurteilt. Im vergangenen Jahr musste die 31-Jährige
bereits eine dreimonatige Strafe wegen Schwarzfahrens verbüßen.
Alledings im offenen Vollzug, damit sich die Angeklagte um ihre Kinder
kümmern konnte. Doch das hinterließ offenbar wenig Eindruck. Selbst in
dieser Zeit wurde sie erneut ertappt.

Angeklagte hatte dem Kontrolleur ein ungültiges Ticket gezeigt

Am 22. Juni vergangenen Jahres war
die 31-Jährige mit der U75 unterwegs. Prompt wurde sie an der Ronsdorfer
Straße erneut kontrolliert. Dabei versuchte sie, die
Rheinbahn-Mitarbeiter zu täuschen und zeigte ein ungültiges Ticket vor,
Die nächste Strafanzeige war fällig.

Vor dem
Amtsgericht hatte die Angeklagte zu ihrer Verteidigung erklärt, dass sie
mittlerweile ein Sozialticket habe. Nur die Marke für den Juni sei
verloren gegangen. Außerdem zeigte sie sich einsichtig und beteuerte,
dass sie in Zukunft nicht mehr ohne Ticket in Busse und Bahnen
einsteigen will. Trotzdem gab es keine Bewährung mehr.

Mit dem Anliegen scheiterte sie
auch am Mittwoch. „Was soll die Kammer denn bei so hartnäckigem
Fehlverhalten machen?“, fragte der Vorsitzende Richter. Die Angeklagte
erwiderte, nicht zu wissen, warum sie das immer wieder mache: „Ich denke
aber manchmal darüber nach, ich könnte das Geld noch für andere Sachen
brauchen.“

Dieser Satz gefiel
dem Gericht gar nicht. Denn ähnliche Ideen könnten der Mutter von zwei
Kindern auch in Zukunft wieder kommen. Der Rechtsanwalt der 31-Jährigen
zog die Berufung darum wegen Aussichtslosigkeit zurück.

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