Stadt Essen verbietet Betteln mit Kindern und Tieren
ESSEN RP 17.2.17
(jis) In Essen soll das Ordnungsamt demnächst schärfer gegen
Bettler vorgehen. Das hat der Rat der Stadt mehrheitlich
beschlossen. Demnach wird bandenmäßiges beziehungsweise
organisiertes Betteln in der Innenstadt nicht mehr toleriert.
Auch das Betteln unter Vortäuschen körperlicher
Behinderungen, Krankheiten oder persönlicher Notlagen ist
künftig verboten. Ebenso wie das Betteln mit Kindern und Tieren.
Es handele sich dabei um nötigende Verhaltensweisen, die weit
über eine Belästigung hinausgehen, lautet die Begründung. In
solchen Fällen könne das über die Gefahrenabwehr-Verordnung
geregelt werden.
Insbesondere will man
wohl Bettler, die mit einem schlafenden Kind auf der Straße oder
beispielsweise auf dem Weihnachtsmarkt sitzen, nicht mehr dulden.
„Der Einsatz der Kinder und Tiere für diesen Zweck steht im
Widerspruch zu den Wertvorstellungen der Bevölkerung über das
staatsbürgerliche Zusammenleben“, heißt es in der
Ratsvorlage. Auch das Vortäuschen von künstlerischen
Darbietungen fällt unter die neue Verordnung. Hintergrund für
das rigorosere Vorgehen ist eine wachsende Zahl von
Beschwerden. „Das Betteln in der Innenstadt hat in den
vergangenen Monaten stark zugenommen und ist vor allem
aggressiver geworden“, sagt Stadt-Sprecherin Silke Lenz.
Passanten würden zum Beispiel beim Geldabholen an
Bankautomaten angesprochen und teils auch angefasst.
Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes müssen nun dafür sorgen, dass
die neuen Regeln auch eingehalten werden. Sie dürfen bei
Vergehen Ordnungsgelder verhängen. Der Spielraum reicht von 50
bis maximal 1000 Euro. „Das ist natürlich Ermessenssache und
wird sicher selten ausgeschöpft“, sagt Lenz. Derzeit sind zwölf
Einsatzkräfte in der Innenstadt unterwegs – die Zahl soll aber
bis 2020 auf 35 aufgestockt werden. Die neuen Verordnung tritt mit
dem Erscheinen des Amtsblatts Ende nächster Woche in Kraft und
gilt vorläufig bis zum Jahr 2032.
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