Stadt Herne plant Alkoholverbot für öffentliche Plätze

Stadt Herne plant Alkoholverbot für öffentliche Plätze

26.06.2016 | 17:35 Uhr

Stadt Herne plant Alkoholverbot für öffentliche Plätze

Trinkgelage in der Öffentlichkeit soll es zumindest in Herne bald nicht mehr geben.Foto: Jakob Studnar

Ruhrgebiet In Herne soll ein Alkoholverbot für öffentliche Plätze
eingeführt werden. Erfahrungen gibt es in Gelsenkirchen. Kritik kommt
von den Sozialverbänden.

Es gibt sie in jeder Stadt des Ruhrgebiets: Schattige Plätze im
Park, Bänke in der Innenstadt oder überdachte Bushaltestellen, die
besonders bei gutem Wetter Schauplätze für öffentliche Trinkgelage
werden. Passanten fühlen sich bestenfalls gestört und schlimmstenfalls
bedroht von Gegröle, Pöbelei und Vandalismus. Die Stadt Herne hat davon
jetzt genug: Sie plant ein Alkoholverbot für öffentliche Plätze.

In Fußgängerzonen, verkehrsberuhigten Straßen sowie auf allen
Plätzen soll nach dem Willen des Oberbürgermeisters Frank Dudda (SPD)
Alkoholtrinken untersagt sein, wenn dadurch Bänke, Grünanlagen oder
Spielplätze zweckentfremdet werden. Wer gegen das Verbot verstößt,
riskiert eine Geldbuße zu kassieren. Diese Regel ist Teil eines „Paktes
für Sauberkeit“, für den die Stadt ihren Ordnungsdienst bereits auf etwa
25 Mitarbeiter aufgestockt hat.

Ausnahmegenehmigung für die Cranger Kirmes

Stadtsprecher Christoph Hüsken berichtet von vielen Beschwerden über
Trinkertreffs. „Mit dem Alkoholverbot haben wir eine Handhabe, um
solche Trinkgelage im Freien verhindern zu können.“ Ausnahmen soll es
für angemeldete Veranstaltungen wie Public Viewing und die Cranger
Kirmes im August geben. Der Herner Stadtrat entscheidet am 5. Juli über
das Verbot. Insider erwarten, dass es durchgewinkt wird und wohl noch im
Sommer in Kraft tritt.

Kommunale Spitzenverbände sind dennoch skeptisch, ob sich das
Alkoholverbot umsetzen lässt. Erst vor vier Jahren hatte der Städte- und
Gemeindebund NRW dies geprüft. „Wir haben festgestellt, dass das nach
derzeitiger rechtlicher Lage äußert schwierig ist“, sagt
Verbandssprecher Martin Lehrer. Man könne nur verbieten, wovon eine
Gefahr ausgeht. „Bei Alkohol ist genau das schwierig nachzuweisen.“

Tatsächlich ist der Alkoholgenuss des Einzelnen vom Grundgesetz als
allgemeine Handlungsfreiheit geschützt. Im aktuellen Gefahrenbericht
beschreibt das NRW-Innenministerium die hohen Hürden, um Bier, Wein und
Hochprozentiges in einem Viertel oder auf Plätzen verbieten zu können:
Detailliert müsse dokumentiert werden, dass durch die Trinkerei die
öffentliche Sicherheit gestört werde.

Dem Gelsenkirchener Rathaus ist das offenbar bereits gelungen. Denn
in der Stadt gibt es seit 2008 ein Alkoholverbot, wenn auch kein
flächendeckendes. Die Stadt hat bestimmte Bereiche als besonders
schützenswert ausgewiesen: Im Umkreis von 20 Metern um jeden
Kinderspielplatz und jede Schule, jeden Bolzplatz, jedes Krankenhaus und
Seniorenheim darf man keinen Alkohol trinken. Auch an Haltestellen
gilt: Wer nicht mit dem Bus fahren will, soll dort nicht herumlungern.

Das Verbot werde mit Augenmaß durchgesetzt, sagt Stadtsprecher
Oliver Schäfer auch mit Bezug aufs Bier zum Schalke-Spiel: „Es gilt der
Grundsatz, dass keine andere Person gefährdet, geschädigt oder belästigt
wird. Und daran halten sich in der Regel auch die Fußballfans bei der
An- und Abreise zu den Heimspielen von Schalke 04, obwohl dabei auch
Alkohol verzehrt wird.“ Seit 2008 sei die Zahl der Beschwerden über
Alkoholisierte deutlich zurückgegangen.

Bei Sozialverbänden werden Verbote wie das jetzt in Herne
angestrebte dennoch oft kritisch gesehen. Befürchtet wird, dass sich das
Problem nur von einer Stelle zu einer anderen verlagert. Martin Lehrer
vom NRW-Gemeindebund rät Kommunen deshalb: „Sie sollten Nischen
beseitigen, vergessene Grünareale wieder einsehbar machen und besonders
auf Sozialarbeit setzen.“

Stephanie Weltmann

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