Krefeld - Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat ein für die Krefelder
Innenstadt erlassenes Bettelverbot als rechtswidrig eingestuft. Damit
hatte die Klage eines Bettlers zumindest im Eilverfahren Erfolg, wie
eine Gerichtssprecherin am Montag mitteilte (Az.: 18 L 896/23).
Der Rat der Stadt Krefeld hatte am 8. März 2023 per Allgemeinverfügung das
aktive Betteln in der Krefelder Innenstadt zu bestimmten Zeiten
verboten.
Die Stadt habe aber zuvor bereits per ordnungsbehördlicher Verordnung ein Bettelverbot für die gesamte Stadt
erlassen, so das Gericht. Ein konkreter Anlass, etwa eine konkrete
Gefahrenlage, sei für das zusätzliche Bettelverbot nicht erkennbar. Das
Gericht kritisierte aber auch den Inhalt des doppelten Verbots: Die
Regelung sei zu unkonkret und könne daher weder befolgt, noch seine
Einhaltung überprüft und vollstreckt werden. So bleibe unklar, welche
Formen des Bettelns wann verboten und welche weiterhin erlaubt sind.
Richte sich eine behördliche Anordnung an einen rechtsunkundigen
Personenkreis, der zudem häufig über keinen festen Wohnsitz und damit
über wenig Hab und Gut verfügt, müsse sie umso klarer verfasst sein, so
das Gericht. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim
Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.
express